Wir Grünen in Kevelaer

Aktuelles

Aktuelles von den GRÜNEN in Kevelaer

Anträge

Anträge von den GRÜNEN in Kevelaer

Anträge

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:
1. Für Kevelaer und die Ortschaften wird sofort eine Betroffenheitsanalyse als Vorstufe für eine Hitzeaktionsplanung
erstellt.
2. Eine Stelle für die Klimafolgeanpassung wird – auch ohne Fördermittel – im Stellenplan des nächsten Haushalts geschaffen.
3. Die Stadt Kevelaer erstellt ein Register über ältere oder pflegebedürftige und damit besonders vulnerable Menschen.

Begründung:
In der Sitzung des KLUG führte Herr Welling, auf die Frage von Herrn van Meegen nach der Dringlichkeit einer Hitzeaktionsplanung aus:
„…dass ohne eine Betroffenheitsanalyse eine Bewertung des Handlungsbedarfes nicht möglich sei.“
Die derzeitigen Temperaturen rücken eine Hitzeaktionsplanung „unüberfühl- und unübersehbar“ in den Fokus. Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung sind dringend erforderlich.

Ein Warten auf Fördermittel für Maßnahmen und für Planstellen ist, vor dem Hintergrund der Klimasituation mit langandauernden Hitzeperidioden, nicht mehr angezeigt Der Bürgermeister führte ebenfalls in der Sitzung aus: „.. dass der
damalige Ratsbeschluss zur Schaffung einer Stelle für die Klimafolgeanpassung an Fördermittel gekoppelt wurde. Diese Förderung sei zurzeit weder aufgelegt noch zeitnah in Planung. Aufgrund der Haushaltslage habe man bisher auf eine Stellenbesetzung ohne Fördermöglichkeiten verzichtet. Sollte der Ausschuss jedoch der Meinung sein, dass dies geschehen sollte, müsse dazu ein Zeichen aus der Politik kommen.“

Dieses Zeichen aus der Politik will meine Fraktion mit diesem Antrag und mit Zustimmung der Mitglieder*innen des KLUG dem Rat geben.
Professor Hanns-Christian Gunga an der Charitè in Berlin hat jahrzehntelang den Temperaturhaushalt der Menschen unter extremen Bedingungen erforscht. Er schreibt, dass es in 2022 es in Deutschland 4.500 Hitzetote gab. Ob ein Mensch durch Schwitzen seine Kerntemperatur senken kann, hängt u.a. davon ab, ob der Mensch gut schwitzen kann, genügend getrunken hat und ob er gesund ist oder vielleicht an einer Herz- oder Nierenerkrankung leidet.

Ältere Menschen, die im Register erfasst sind, sollen vor und während der Hitzewellen mit Trinkwasser versorgt werden, hält Professor Gunga für sinnvoll.

Denkbar ist hierfür vielleicht ein ehrenamtliches Engagement der Angehörigen, die sich dann nicht nur um die eigene Verwandten kümmern.

Vielleicht gibt es aus dem KLUG noch gute Alternativvorschläge?

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ulrich Huenerbein-Ahlers

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:

Die Grundstückseigentümer werden aufgefordert, die aktuelle Größe der versiegelten Flächen auf ihrem Grundstück anzugeben, um eventuell eine Neuberechnung der Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung durchführen zu können.

Eine Fachfirma wird beauftragt, ersatzweise mittels Luftbildauswertung für die Grundstücke die versiegelten Flächen zu berechnen. Die Kosten werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Geprüft wird, ob die Kosten teilweise über den Gebührenhaushalt gegenfinanziert werden können?

Begründung:
Bei der Beantragung der Baugenehmigung und der Bauabnahme eines Hauses werden die versiegelten Flächen der Grundstücke dargestellt. Die anfallenden Gebühren werden gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Kevelaer ermittelt.

Die maßgebenden Flächen werden dabei unterschiedlich angerechnet:
Abflussbeiwert
a) Dachflächen 100 %
b) Verdichtete Pflaster- und Fliesenflächen mit Fugenverguss, Schwarzdecken oder Betonflächen 90 %
c) Offene Pflasterflächen aus Reihenpflaster, Kleinpflaster oder Wege mit Bürgersteigplatten 60 %
d) Sonstige befestigte Flächen 30 %

Man kann davon ausgehen, dass z.B. im Zuge einer Gartenumgestaltung oder durch Baumaßnahmen zusätzliche befestigte Flächen zu den in der
Baugenehmigung genannten Flächen entstanden sind. Durch eine Erhebung mit Neuberechnung der Flächen generiert die Stadt zusätzliche Gebühren, mit denen die Kosten für eine Neuberechnung teilweise gedeckt werden können. Nicht nur in Kevelaer werden in den letzten Jahren insbesondere Vorgärten, oft entgegen der Festsetzungen der Bebauungspläne, nachträglich versiegelt. Dies erfolgt durch die Anlage von Schottergärten und/oder zusätzlichen Stellplätzen im Vorgarten, die dadurch versiegelt
werden.

In den Gärten werden Gartenhäuser, Wintergärten und Terrassen gebaut, die mit einer zusätzlichen Versiegelung einhergehen. Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt. Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass bei Starkregen die Kanalisation oder die Vorfluter die dann nur oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können und es somit zu örtlichen Überschwemmungen kommt.

Das Kleinklima wird negativ beeinflusst, weil sich versiegelte Böden aufheizen und im Sommer nachts nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Durch eine Versiegelung scheiden die Flächen als Pflanzenstandorte aus und so wird verhindert, dass es zu einer Abkühlung und Schattenspendung durch Pflanzen kommt.

Wenn Grundstückseigentümer mit viel Geld ihr Grundstück versiegelt haben, sind sie nur schwer von einem freiwilligen Rückbau zu überzeugen. Insofern erscheint es sinnvoll, die Eigentümer durch Aufklärung über die Nachteile schon in der Planungsphase zu informieren, damit ein Rückbau nicht erforderlich wird.

Eine Bodenversiegelung ist nachträglich nur mit hohen Kosten zu beseitigen. Oft bleibt die frühere, natürliche Struktur des Bodens gestört, Reste von Fremdstoffen, wie kleinere Beton- oder Asphaltbrocken verbleiben im Boden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Huenerbein-Ahlers
Nicole Ganss

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler, der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:

1. Im Stadtgebiet Kevelaer werden Lichtsignalanlagen (einschl. Bedarfsampeln) mit einem berührungslosen Taster ausgerüstet, der es Personen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, ermöglicht, ihre Grünphase ganz ohne Berührung anzufordern.

2. Mit den zuständigen Straßenbaulastträgern ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Die Kosten der Maßnahme trägt die Stadt Kevelaer.

3. Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 einzustellen.

Begründung:

In der Smart City wird moderne Technik aus den Bereichen Energie, Mobilität und Kommunikation so miteinander verbunden, dass die Lebensqualität der Bewohner steigt. Ziel ist die nachhaltige Nutzung von Ressourcen.

Die im Stadtgebiet Kevelaer vorhandenen Lichtsignalanlagen (einschl. Bedarfsampeln) sind mit üblichen Sensortastern ausgestattet, bei denen Personen durch leichtes Berühren mit der Hand die Anforderung für die Grünzeit auslösen können.

Das stellt insbesondere Greifarm behinderte Menschen vor eine große Herausforderung. Sie können ohne fremde Hilfe keine beampelte Straße queren, denn den Taster können sie aufgrund ihrer Behinderung nicht auslösen. In Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Aber auch in Zeiten von Pandemien und notwendigen Hygienekonzepten empfinden viele Menschen ein Unbehagen, Flächen wie einen Ampeltaster zu berühren. Hier kann Sicherheit geschaffen werden. Mit der neuen Technik könnte beides der Vergangenheit angehören.

Der innovative Taster „schaut“ sich mittels Radars in seiner direkten Umgebung um, ob sich in einem bestimmten Bereich eine Person befindet. Tritt diese näher an den Taster heran, wird die Anforderung der Grünphase, ohne den Taster zu berühren, automatisch gestartet. Der Radar-Taster ist wie alle RTB-Taster modular aufgebaut und kann zusätzlich durch seitliche LED-Leuchtringe ergänzt werden, so dass er auch für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer leicht aufzufinden ist. Nach wie vor ist die Zusatzanforderung für blinde und sehbehinderte Menschen mit Richtungspfeilen an der Unterseite, mit dieser Technik möglich.

Die Kosten für eine Ampelkreuzung liegen nach Verlautbarungen der Stadt Bonn bei ca. 3.200 €.
Bedarfsampeln* in der Stadt Kevelaer:
LSA B 9 / Lindenstraße

LSA Kroatenstraße / Twistedener Straße

B 9 / Velder Dyk /Twistedener Straße

LSA L 491 / B 9 / Kölner Straße

LSA Rheinstraße / B 9

* Aufzählung u.U. unvollständig, bitte prüfen. Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Huenerbein-Ahlers
Martina Kandolf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender des KLUG,

die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung des KLUG am 13.09.2022 zum Thema zu berichten.

Der Herr Vorsitzende wird gebeten, den Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen.
Meine Fraktion bittet die Verwaltung u.a. um Beantwortung folgender Fragen:
1. Existiert für die Stadt Kevelaer bereits ein Hitzeaktionsplan oder ein Teilplan?
2. Falls ja, bitten wir um Vorstellung des Aktionsplans in der Sitzung.
3. Falls nein, beantragen wir, umgehend einen Förderantrag für die Erstellung eines Hitzeaktionsplanes zu stellen. Fristablauf für die Beantragung ist der 20.04.2023.

Begründung
Die Klimakrise wird künftig für mehr Hitzetage auch in NRW sorgen. Laut NRW-Umweltminister Oliver Krischer ist aktuell jeder dritte Mensch in NRW von Hitze betroffen, Tendenz steigend – blickt man auf die aktuellen Temperaturtrends.

Tropennächte lassen uns schlecht schlafen, verhindern Abkühlung und treten immer häufiger auf. Tropennächte sind eine besondere Form der Sommerhitze. Die Lufttemperatur sinkt dabei zu keinem Zeitpunkt des Tages und der Nacht unter 20 Grad. Besonders die Sommer der Jahre 2018 bis 2020 waren ungewöhnlich warm.
Tropennächte folgen auf sehr heiße Tage über 30 Grad. Kühlt es abends nicht ab, bringt beispielsweise nächtliches Lüften keine Entlastung.

Dabei gelten vor allem ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen als gefährdet. Sie sind besonders vulnerabel für hitzebedingte Krankheitssymptome,
etwa Kreislaufversagen oder Dehydrierung. Gerade ältere Menschen können an den Folgen der Hitzebelastungen sterben. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass
in den besonders warmen Sommern zwischen 2018 und 2020 insgesamt mehr als 19.000 Menschen mehr starben als in kühleren Jahren. Um den Auswirkungen steigender Hitzephasen entgegenzutreten, braucht es lt. Umweltministerium NRW weitreichende Maßnahmen auf kommunaler Ebene, von mehr Begrünung und Entsiegelung bis zu angepasster Gebäudedämmung. Um dies strategisch umzusetzen, brauchen die Kommunen Hitzeaktionspläne, die nun mit einer neuer Fördermaßnahme des Landes NRW gestärkt werden.

Das Land NRW stellt seinen Kommunen zwei Millionen Euro zur Verfügung, um Aktionspläne gegen Hitze umzusetzen oder zu entwickeln „Wir wollen mit dem Förderprogramm Kommunen in die Lage versetzen, sich besser auf solche Hitzeperioden vorzubereiten und damit die Auswirkungen auf die Bevölkerung zu reduzieren“, sagt NRW-Umweltminister Oliver Krischer in einer Pressemitteilung. Besonders ältere und geschwächte Menschen bräuchten, so Krischer, mehr Schutz vor Hitze.“

Welche Maßnahmen im Hitzeaktionsplan sinnvoll sind, variiert von Kommune zu Kommune – jeder Plan muss die ortsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigen
und entsprechende Lösungen dafür finden. Beispiele sind etwa neue Konzepte der Stadtgestaltung und Bauleitplanung oder Maßnahmen für mehr Stadtgrün, genauso wie kurzfristige Aktionen für mehr Verschattung. Auch spezielle Handlungsabläufe in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen oder Informationskampagnen können Teil des Plans sein.

Im Förderantrag sollen die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ aus 2017 sowie die „Arbeitshilfe zur Entwicklung und Implementierung eines Hitzeaktionsplans für Städte und Kommunen“ der Hochschule Fulda (Link) berücksichtigt werden.

Über das Förderprogramm der Landesregierung können Kommunen auch den Umgang mit der Wärmebelastung in den Schulgebäuden analysieren und Maßnahmen zur Verbesserung planen. Dabei spielt auch die klimaangepasste Gestaltung von Schulhöfen eine besondere Rolle. Bäume und Grünflächen sorgen für Schatten und Abkühlung. Aktuell wird lt. Landesvorsitzende des Elternvereins NRW – Andrea Heck – die steigenden Temperaturen in Klassenräumen diskutiert. „Hitzeschutz hat nicht die gleiche Priorität wie zum Beispiel Brandschutz oder der Schutz vor Hochwasser“, kritisiert Jelka Wickham von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG). „Hitze wird noch viel zu oft mit Strandwetter, Badehose und Eisdielen verbunden und die Risiken, die für viele Menschen entstehen, werden nicht gesehen.“

Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Martina Kandolf

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

Der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:

1. Dondertstraße wird Fahrradstraße

Begründung:

Die Dondertstraße ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut und beschildert (Schrittgeschwindigkeit 7 km/h).
Die Straße wird von vielen Radfahrer*innen als Weg in die Innenstadt stark frequentiert und lt. Bäderverein benutzen in der Freibadesaison (Mai – Oktober) rund 90% der Besucher*innen das Fahrrad, um das Freibad zu erreichen.

Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung dürfen Fahrradstraßen nunmehr nur auf Straßen mit einer hohen Fahrradverkehrsdichte, mit einer hohen, zu erwartenden Fahrradverkehrsdichte, mit einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr oder mit lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet werden.

Aus unserer Sicht sind die Voraussetzungen bei der Dondertstraße für die Einrichtung als Fahrradstraße erfüllt.
Auch wird die Dondertstraße oft nur als Abkürzung für PKW von der Rheinstraße zur Lindenstraße oder umgekehrt, genutzt; die vorgeschriebene Geschwindigkeit Tempo 7km/h wird meistens nicht beachtet.

2. Alte Heerstraße wird Fahrradstraße

Begründung:

Die Gelderner Straße ist wegen fehlender Radwege hochgefährlich für Radfahrer*innen. Es gibt sogar Autofahrer, die die Verkehrsinseln verkehrswidrig umfahren, um Radfahrer*innen zu überholen.
Als sichere Radwegeverbindung parallel zur Gelderner Straße soll eine Fahrradstraße die bisherige Einbahnstraße Alte Heerstraße ersetzen.
Die Öffnung der Einbahnstraße für gegenläufigen Radverkehr kann nach StVO ausgeschildert werden.
Auch für den touristischen Radverkehr zwischen Geldern und Kevelaer wäre eine Fahrradstraße eine Bereicherung. Die erforderliche Oberflächenbeschaffung für eine Fahrradstraße (bituminöse Oberfläche) ist auf der Alten Heerstraße gegeben. Notwendige kleine Ausbesserungen fallen nicht ins Gewicht und bedingen keine zusätzlichen Kosten für die Anlieger.

Nach den Erfahrungen mit den Plänen für eine Fahrradstraße am Schravelener Niersweg, empfehlen wir eine frühzeitige Information und Beteiligung der Anlieger.

3. Die Radwegbenutzungspflicht für den Radweg von Kreuzung
Friedenstraße bis B 9 wird aufgehoben.

Für den gleichen Abschnitt wird Tempo 30 km/h angeordnet.

Es wird das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zusatzzeichen 1022-10)
angeordnet.

Begründung:

Der vorhandene und ausgeschilderte gemeinsame Geh- und Radweg
(Zeichen VZ 240) entspricht nicht den nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO VwV II. 2 bb zu §2 StVO zu Absatz 4 Satz 2) und ERA zwingend erforderlichen Breite von innerorts mindestens 2,50 m.

Aufgrund des eingeschränkten Verkehrsraums kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen mit Behinderung, Gefährdung oder mit verletzten Fußgänger*innen. Dort soll das Verkehrszeichen Gehweg – VZ 239 – mit dem Zusatzzeichen Radfahrer frei (Zusatzzeichen 1022-10) angeordnet werden.
So können Radfahrer*innen entscheiden, ob sie den gemeinsamen Geh- und Radweg oder die Fahrbahn benutzen. Daher ist auf der Lindenstraße die Anordnung von Tempo 30 km/h zum Schutz der Radfahrer*innen unerlässlich.

Positiv beeinflusst die Geschwindigkeitsbegrenzung auch die Ein- und Ausfahrt zum/vom „DM Markt“ von der Lindenstraße an der Kreuzung B 9.

4. Installation eines ortsfesten, gelben Blinklichts mit Radsymbol nach
§ 38 Abs. 3 StVO am Knoten Schravelen / Grotendonker Straße.

Aufbringen des Radfahrerpiktogramms auf der Furt

Begründung:

Für die aus Kevelaer kommenden und linksabbiegenden Autofahrer*innen sind querende Radfahrer*innen schlecht erkennbar, da sie außerhalb des Sichtfeldes radeln. Zur besseren Erkennbarkeit des Radverkehrs und zur Vermeidung von Radunfällen (Mehrfache Unfälle haben sich dort bereits ereignet) sollen dort zwei beidseitige, ortsfeste gelbe Blinklichter mit Radsymbol gem. § 38 Abs. 3 StVO angebracht werden. Lt. Verwaltungsvorschrift zur StVO dienen diese Blinklichter dazu, den Blick des Kraftfahrers auf Stellen zu lenken, die außerhalb seines Sichtfeldes liegen. Das ist hier erforderlich.
Zusätzlich soll auf die Furt das „Radfahrer Piktogramm“ nach RMS (Richtlinie für die Markierung von Straßen) aufgebracht werden, um zusätzlich für mehr Sicherheit für den Radverkehr zu sorgen.

5. Radfahrergerechte Ausbauplanung im Kreuzungsbereich
Kreisverkehr Wettener Straße – Feldstraße

Begründung:

Die Radwegeverbindung von Wetten nach Kevelaer führt über die Wettener Straße /Feldstraße in die Innenstadt. Vom Kreisverkehr in Richtung Feldstraße endet der Radweg abrupt und Radfahrer*innen müssen ungeordnet auf der Feldstraße mit dem KFZ-Verkehr weiterfahren.
Bei der Ausbauplanung für das Gewerbegebiet „Aent Vorst“ ist auch der angesprochene Kreuzungsbereich radfahrergerecht zu gestalten.

6. Umgestaltung Kreuzungsbereich Twistedener Straße / Walbecker Straße

Begründung:

Von Twisteden kommend endet der Radweg an der Ampel. Er wird sodann mit einer kleinen angedeuteten Verschwenkung auf der Twistedener Straße mit ungenügender Markierung ein kurzes Stück weitergeführt. Danach fahren die Radfahrer*innen gemeinsam mit dem KFZ-Verkehr in Richtung Innenstadt.
Hier sehen wir einen Gefahrenpunkt für Radfahrer*innen.

Im Zusammenhang mit der Überplanung des Kreuzungsbereichs soll die Ampelschaltung fahrradfreundlich angepasst werden.

Am St. Klara Platz wird der Verlauf des „sogenannten“ Radweges noch unübersichtlicher und verwirrender. Eigentlich ist hier nicht erkennbar, wer wo radeln soll bis Radfahrer*innen an der Ecke Römerstraße in die Marktstraße „gezwungen“ werden.

Menschen werden für die Benutzung eines Rades statt des Autos nur überzeugt, wenn die Infrastruktur (Radwege) von ihnen als sicher wahrgenommen wird.
Daher ist eine Neuplanung für den Radverkehr vom Kreuzungsbereich Kroatenstraße bis Ecke Römerstraße zwingend notwendig.
Viele Rad-Touristen, die Kevelaer besuchen, benutzen die Twistedener Straße als Verbindung zwischen Innenstadt und „Sole- und Pilgerpark mit Gradierwerk“.

Grundsätzlich ist festzustellen:

Der Zwischenbericht zum Verkehrskonzept der Wallfahrtsstadt Kevelaer vom 11.02.2021 hat es zu Tage gebracht: 93% aller Haushalte in Kevelaer verfügen mindestens über ein Fahrrad, 72% der Haushalte über mehr als 1 Fahrrad.
23 % aller Wege werden in Kevelaer mit dem Fahrrad erledigt, innerhalb Kevelaer Stadt sogar 29% aller Wege.
Im Vergleich zu anderen Städten ist das Radverkehrsaufkommen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer überdurchschnittlich hoch einzustufen.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer durchqueren zahlreiche Radwege-Routen, die teilweise auch grenzüberschreitend verlaufen.
Das Ergebnis einer repräsentativen Haushaltsbefragung ergab folgendes:

Die baulichen Zustände der Radwege und unübersichtliche Kreuzungen werden kritisiert. Es gibt einen Optimierungsbedarf der Radverkehrsführung.
• Überleitung Radweg auf Fahrbahn
• Breite der Radwege
• Konflikt Radverkehr und Fußverkehr und ruhender Verkehr
• Fehlende Querungsmöglichkeiten
• Hohe Geschwindigkeiten der Kfz
• Fehlende Sichtbeziehungen (z.B. durch Bewuchs)
• Fehlende Beschilderung / Wegweisung
• Fehlende Markierungen (z.B. Furtmarkierungen)

Politisch wurde schon 2021 ein konkretes Verkehrskonzept mit einem Netzkonzept für den Radverkehr in der Innenstadt von Kevelaer für erforderlich gehalten.

Im Städteranking Fahrradklimatest 2022 des ADFC in der Kategorie Städte 20.000 – 50.000 Einwohner, erreichte Kevelaer von insgesamt 415 Plätzen
den Rang 227 mit der Note 3,95.
Gegenüber dem Jahr 2018 wurde eine leichte Verschlechterung festgestellt.

Danach scheint sich hinsichtlich der Fahrradfreundlichkeit in Kevelaer noch zu wenig zu bewegen, obwohl der Rat der Stadt als Ziel eine fahrradfreundliche
Stadt definiert hat und schaffen will.

Nachweislich ist Radfahren der Schlüssel zu einer nachhaltigen Mobilität in der Zukunft. Das Fahrrad leistet als sogenanntes Zero-Emission-Fahrzeug einen wichtigen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen und der Klimaerwärmung. Das Fahrrad verursacht keinen Lärm und braucht wenig Stellfläche. Fahrradfahren trägt zur Lebensqualität bei!

Um dem Ziel näher zu kommen, den Radverkehr in Kevelaer zu fördern, müssen die beantragten Maßnahmen möglichst zeitnah umgesetzt werden.

Auch stehen unsere Vertreterin und unserer Vertreter im Arbeitskreis gerne zur Beantwortung von Fragen von Kolleg*innen der anderen Fraktionen und von der Verwaltung zu diesem Antrag, gerne zur Verfügung.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer möge beschließen:

1. Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer bekennt sich zur Notwendigkeit einer stadtweiten Mobilitäts- und Verkehrswende und beschließt, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit einzuführen, sobald der Bund die dazu erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat.

2. Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer schließt sich der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ vom Deutschen Städtetag an und unterzeichnet dessen Erklärung für Tempo 30 als innerstädtische Regelgeschwindigkeit, so wie es bereits über 60 Städte und Gemeinden getan haben.

Begründung:
In seiner großen Verantwortung und Weitsicht für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger hat der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer in den vergangenen Jahren in Wohngebieten, an Kitas, Schulen und Wohnheimen für alte und behinderte Menschen Tempo 20- und Tempo 30-Strecken und -Zonen eingerichtet.
Damit wurde erreicht, dass bereits viele Straßen sicherer und der Verkehr leiser wurden. Diese guten Entwicklungen zu verstärken, um klimarelevante Maßnahmen zu ergänzen und auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen, ist Ziel dieses Antrages.

Warum uns das wichtig ist:
· Laut Erhebungen sorgt Tempo-30 auch für einen sichereren Radverkehr und senkt die Angst vieler Menschen, auf der Straße Rad zu fahren.
· Alternative Mobilitätsformen wie Rad- und Fußverkehr werden gegenüber dem motorisierten Individualverkehr rechtlich gestärkt.
· Durch die erweiterten Handlungsmöglichkeiten, die umweltschonende Mobilität zu stärken und den öffentlichen Raum gerechter aufzuteilen, wird
Kevelaer und seine Ortschaften lebenswerter.
· Lärmreduzierung durch geringeres Tempo macht das Leben für Menschen angenehmer und gesünder.

Es gibt weitaus mehr Argumente für Tempo 30 in Innenstädten und so haben viele europäische Städte wie beispielsweise Paris, Barcelona und Brüssel in weiten Teilen ihres Stadtgebiets Tempo 30 bereits eingeführt. Die Reduzierung der Regelgeschwindigkeit führt nachgewiesenermaßen nicht nur zu deutlich weniger Unfällen und weniger Toten und Verletzten, sondern sorgt auch für bessere Luftqualität und weniger Verkehrslärm. Mehr Verkehrssicherheit, bessere Luft und weniger Lärm – Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in der Wallfahrtsstadt Kevelaer und seinen Ortschaften!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

Der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:

1. An der Kreuzung des Schravelener Niersweg – Schravelen wird eine Bedarfsampel für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet.

2. Die notwendigen Mittel sind ggfs. im Haushalt einzustellen, falls eine anderweitige Finanzierung der Ampel nicht möglich ist.

Begründung:

Trotz der zwischenzeitlich erfolgten Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 km/h auf der Straße Schravelen (Kevelaerer Straße) handelt es sich bei der Kreuzung mit dem Schravelener Niersweg weiterhin um eine gefährliche Kreuzung für querende Fahrradfahrer und Fußgänger.

Insbesondere ist hier die Sicht auf von Kevelaer kommende PKW einge- schränkt, weil sich im Kurvenbereich viele Autofahrer nicht an die vorge- schriebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Geschwindigkeits- kontrollen finden, nach unseren Informationen, nur für aus Richtung Winnekendonk kommende Fahrzeuge statt.

Der sehr begrüßenswerte Antrag der CDU-Fraktion, für den Schravelener Niersweg die erste Fahrradstraße in Kevelaer einzurichten, führt zusätzlich zu einer weiteren Attraktivierung dieser Verbindung zwischen Winnekendonk und Kevelaer für Fußgänger und Radfahrer.

Insofern ist es aus unserer Sicht nur konsequent, hier eine Bedarfsampel einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Huenerbein-Ahlers Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

Antrag: „Verpflichtung zur Herstellung bzw. Vorhaltung einer
Photovoltaikanlage bei Neubauten“

der Rat der Stadt möge beschließen:

1. Bei Grundstückskaufverträgen der Stadt, bei denen die vorgesehene Bebauung einen Strombedarf bedingt, ist unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Angemessenheit die Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinbaren.

2. Bei Abschluss städtebaulicher Verträge ist unter den Voraussetzungen des § 11 (1) Nr. 4 BauGB die Installation einer Photovoltaikanlage zu vereinbaren.

3. Soweit die Installation von Photovoltaikanlagen weder durch Grundstückskaufvertrag noch durch städtebaulichen Vertrag vereinbart werden kann, soll die Installation von Photovoltaikanlagen unter Beachtung des Abwägungsgebots, der örtlichen Situation, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit durch Bebauungsplan gemäß § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB festgesetzt werden.

4. Bei Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen soll die Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage entfallen, sofern die Pflichten aus dem EEWärmeG vollständig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach des Gebäudes erfüllt werden.

Begründung:

Der Ausbau der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) stellt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur dezentralen Energieversorgung und zur Reduktion von Luftschadstoffen dar. Zudem werden dadurch Energieversorgungs- und Energiepreisrisiken reduziert.

Die Stadt Kevelaer hat sich das Ziel gesetzt, die energiebedingten
CO2-Emissionen pro Kopf abzusenken. Dies ist nur durch eine Vielzahl von Maßnahmen unter Mitwirkung der Bürgerschaft möglich.

In der Photovoltaik (PV) liegt ein großes, einfach nutzbares Potential, um Strom lokal zu produzieren. Bei der Stromerzeugung durch PV-Anlagen entstehen im Gegensatz zur Stromerzeugung in Anlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, weder CO2- noch Luftschadstoff-Emissionen.

Eine Klimaschutzklausel für die Bauleitplanung findet sich in § 1 a Abs. 5 BauGB. Der § 9 (1) Nr. 23 b) BauGB. Die Möglichkeit zur Festsetzung von bestimmten baulichen Maßnahmen im Bebauungsplan für den Einsatz erneuerbarer Energien, insbesondere Solarenergie wurde um „technische Maßnahmen“ erweitert, was
die Festsetzbarkeit von PV-Anlagen durch Bebauungspläne begünstigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Huenerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Hinweis:
Der Antrag ist eng an das „Tübinger-Modell“ angelehnt, das von der
Universitätsstadt Tübingen im April 2018 mit Vorlage 161/2018
vorgelegt wurde.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

1. der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Landesbetrieb Straßenbau wird aufgefordert, eine deutliche Reduzierung der Geschwindigkeiten auf der Sonsbecker Straße einzurichten.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 70 km/h ab Kreuzung mit der  Xantener Straße bis Ortseingang Winnekendonk in beiden Fahrtrichtungen  begrenzt.

Im Bereich der Einmündung „Binnenheide“ wird die Geschwindigkeit auf  50 km/h in beiden Richtungen reduziert.

Für den besagten Streckenabschnitt wird – in beiden Richtungen – ein  Überholverbot angeordnet.

Begründung

Die Binnenheide erfreut sich immer größerer Beliebtheit bei FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen. Ausflugslokale wie das Bauern-Kaffee Binnenheide und die  Raststation am Bauernhof Mott werden intensiv frequentiert.

Die Querung der Sonsbecker Straße vom Radweg auf der östlichen Seite in die  Binnenheide gleicht einem Abenteuer, das mit kleinen Kindern und für ältere  MitbürgerInnen mit schweren E-Bikes lebensgefährlich werden kann.

Auch aus der Binnenheide kommend ist die Sicht Richtung Kapellen nicht ausreichend, um vor Autos oder Motorrädern mit mindestens Tempo 100 km/h, die Straße sicher überqueren zu können.

2. der Rat der Stadt möge beschließen:

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 50 km/h begrenzt ab  Ortsausgangsschild Winnekendonk Richtung Kevelaer ( Niersstraße ) bis Schravelner Niersweg, HsNr. 6, in beiden Fahrtrichtungen.

Begründung

Meine Fraktion erreichten Klagen aus der Bürgerschaft, dass auf der Niersstraße  und auf dem Schravelner Niersweg häufig FahrradfahrerInnen und FußgängerInnen durch PKW mit unangemessener Geschwindigkeit gefährdet würden und die dort
gefahrenen Geschwindigkeiten viel zu hoch sind.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, deren FahrerInnen um die Größe ihrer Maschinen wüßten, verhielten sich rücksichtsvoller. Bei Begegnungsverkehr würden diese ihre  Maschinen stoppen, während PKW mit unveränderter Geschwindigkeit weiterführen.

Theoretisch können dort motorisierte Fahrzeuge Tempo 100 km/h ausnutzen, was auf den geraden Streckenabschnitten möglich ist.

Die Niersstraße und der Schravelner Niersweg werden als Radweg von vielen  Radfahrern und Fußgängern frequentiert; die Verbindung ist für viele  Winnekendonker SchülerInnen der Schulweg von und nach Kevelaer.

Der Zeltplatz „Anna Fleuth“, die Tennisplätze und die neue Moutain-Bike-Fläche locken BesucherInnen und damit Radverkehr an.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt beschließt:
– Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der notwendigen Beruhigung des motorisierten Individualverkehrs, ein integriertes Standortkonzept „Masterplan Ladeinfrastruktur“ zu erstellen.

– Die Verwaltung wird gebeten um:
1.Darstellung des Sachstandes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur (KFZ und E-BIKE) in Kevelaer und den Ortschaften.
2.Darstellung der Auslastungen und Nutzungsintervalle der bisher in Betrieb genommenen Ladepunkte.
3.Darstellung des geplanten Ausbaus der Ladeinfrastruktur.
4.Darstellung der Planungen für eCarsharing-Standorte.

In Kevelaer wird der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur nach unseren Informationen nicht von den Stadtwerken durchgeführt,
sondern von privatwirtschaftlichen Anbietern. Derzeit befinden sich in Kevelaer ca. 5 Ladepunkte.

Die Zulassungen für Elektrofahrzeuge, aber auch E_Bikes nehmen stetig zu und viele potentielle E-Mobil-Nutzer haben bisher und auch perspektivisch keinen direkten Zugang zu einer E-Ladesäule am Wohnoder Arbeitsort. Insofern werden verschiedene Nutzergruppen auf öffentliche oder privatwirtschaftlich erstellte Ladepunkte zurückgreifen müssen. Wenn Kevelaer die Transformation zur E-Mobilität vorausschauend gestalten möchte, ist die Erstellung eines Masterplanes Ladeinfrastruktur zwingend erforderlich, um in der Folge einen sinnvollen Ausbau koordinieren zu können. Eine strategische Planung von eCarsharing-Standorten in Neu-und Bestandsquartieren wird dabei immer wichtiger und sollte entsprechend berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer unterstützt die Initiative für ein zweites Frauenhaus im Südkreis des Kreises Kleve und bittet den
Bürgermeister in der Bürgermeisterkonferenz bei der Landrätin, den Antrag unterstützend, auf die Tagesordnung zu setzen.

Begründung:
Frauenhäuser sind soziale Einrichtungen, die Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine
geschützte Unterkunft anbieten. Weil das eigene Zuhause nicht für alle der sicherste Ort ist hat schon Ministerin Giffey die Aktion „Zuhause nicht sicher?“ in Supermärkten gestartet. Supermärkte gehören zu den wenigen öffentlichen Orten, die noch regelmäßig aufgesucht werden können – unabhängig von der
häuslichen Situation.

Ein Faktencheck zum Thema häusliche Gewalt im Kreis Kleve hat nachfolgende Zahlen ergeben:

Die Fälle ermittelter häuslicher Gewalt im Kreis Kleve, nach Polizeistatistik, zeigen einen deutlichen Anstieg in den letzten Jahren.

2015 – 313 Fälle häuslicher Gewalt
2018 – 453 Fälle häuslicher Gewalt

Bei den Wohnungswegweisungen haben wir ähnlich hohe Anstiege zu verzeichnen:

2015 – 119 Wohnungswegweisungen
2018 – 282 Wohnungswegweisungen

Die erste Dunkelziffer Studie in NRW zu diesem Thema überhaupt, wird gerade durchgeführt. Vergleiche zu Niedersachsen legen eine
Dunkelzifferquote von 70% nahe. Betroffenen Frauen und ihren Kindern stehen in Kreis Kleve 20 Betten für maximal 8 Frauen und 12 Kinder im Frauenhaus Kleve, als sicherer Schutzraum zur Verfügung. Die Aufenthaltsdauer rangierte zwischenwenigen Tagen bis hin zu mehr als einem Jahr. Aufnahmegründe:

Misshandlung durch den Ehemann, durch den Partner, von Zwangsverheiratung bedroht, Menschenhandel und Prostitution. Die Zahlen zeigen deutlich, dass der Kreis Kleve unterversorgt ist und das schon vor der Corona-Pandemie, die einen Anstieg an häuslicher Gewalt verzeichnen lässt. In der Anonymität des Frauenhauses finden sie mit ihren Kindern Unterstützung, sich von körperlichen und psychischen Übergriffen zu erholen und ihr Leben neu auszurichten. Ein zweites
Frauenhaus würde mehr Frauen und Kindern Schutz bieten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher
WWW.GRUENE-KEVELAER.DE

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Beitrag zur Förderung der Frauenberatungsstelle Impuls, derzeit 90,00 € /Fall, wird für 2021 verdoppelt.

Begründung:
In Zeiten von Corona und dem damit verbundenen Lockdown kommt es nach Berichten von Fachleuten vermehrt zu häuslicher Gewalt. Die Frauenberatungsstelle IMPULS im Kreis Kleve hat größeren Zulauf und einen erhöhten Aufwand. Bereits in 2020 ist der Druck und die Gewalt in den Familien deutlich höher geworden und die Frauen brauchten mehr Hilfe, die schwieriger zu leisten war.

Die Wegweisungen durch die Polizei (nach dem Gewaltschutzgesetz) waren erneut deutlich erhöht. Für die finanzielle Seite bedeutet dies Mindereinnahmen, die nicht durch eine erhöhte Corona-Sachmittelerhöhung vom Land aufgefangen werden konnte.

Diese können ausschließlich für zusätzliche Anschaffungen ausgegeben werden. Dazu zählen z.B. Masken, Headset’s, Kameras, Software,
Desinfektionsmaterial. Weitgehend ausgefallen sind Einnahmen in den Bereichen Prävention, Gruppenangebote und Fortbildungen. Auch Spenden, z.B. durch Klientinnen, die oft und in großer Zahl telefonisch beraten werden und Kollekten, da die Messen kaum Publikum hatten, fielen aus.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Rat der Stadt anerkennt, dass die Herausforderungen des Klimawandels in der städtischen Politik hohe Priorität haben und bei
Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sind. In allen künftigen Beschlussvorlagen werden durch die Verwaltung die Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt.

Begründung:
Der Anstieg des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre, verursacht insbesondere durch das Verbrennen fossiler Energieträger und dem Schrumpfen von Wald- und Moorflächen, führen nach Ansicht aller ernstzunehmenden Experten zu einem menschenfeindlichen Temperaturanstieg, einem Anstieg der Meeresspiegel, vermehrten Wetterextremen und Wassermangel in vielen Teilen der Welt. Darunter werden vor allem die nächsten Generationen zu leiden haben. Die internationalen Klimaschutzziele werden einige dieser Folgen abmildern, aber noch werden häufig politische Entscheidungen getroffen, die der Dringlichkeit des Umsteuern nicht gerecht werden.

Damit wird eine Empfehlung des Deutschen Städtetages umgesetzt, der als Reaktion auf die Klimadiskussion in vielen Gemeinden, eine Orientierungshilfe vorgelegt hat. Die „Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Gebietskörperschaften“ gibt den ehrenamtlichen Mandatsträger*innen, aber auch der Verwaltung, eine sachgerechte und nachvollziehbare Entscheidungshilfe, wie Beschlussvorlagen der Verwaltung ausweisen können, welche Klimaauswirkungen zu erwarten sind. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Gifu) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Städtetag und dessen Fachgremien einen Vorschlag erarbeitet, wie die Klimarelevanz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen beziehungsweise bei Anträgen geprüft werden kann.

In einem zweistufigen Verfahren erfolgt zunächst eine Grundeinschätzung, ob eine Beschlussvorlage keine, positive oder negative Auswirkungen auf ihre Klimawirkung und -verträglichkeit haben. In einem zweiten Schritt wird nur bei solchen Vorlagen, die eine positive oder negative Auswirkung haben, ermittelt, ob diese Auswirkungen erheblich oder gering sind. Bei erheblichen, negativen Auswirkungen ist zu prüfen, ob es Optimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen gibt oder ob klimaverträglichere Alternativen erarbeitet und in der Vorlag dargestellt
werden. Diese Prüfungen sollten in den jeweiligen Fachressorts unter Beratung und Mitzeichnung der Klimaschutzbeauftragten erfolgen.
Diese Vorgehensweise soll nach einem Jahr evaluiert werden, insbesondere in Hinblick auf die zeitlichen, personellen und finanziellen
Auswirkungen sowie darauf, wie sich das Verfahren auf den Klimaschutz konkret auswirkt und wie praxistauglich es ist. Die Kevelaerer Gremien sollten künftig bei ihren Entscheidungen über die Klimarelevanz ihrer Beschlüsse besser informiert sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:
Der Landwirtschaftskammer NRW wird die Gelegenheit gegeben, im KLUG über ihre Biodiversitätsberatungen in unserer Region zu den Themen Natur- und Artenschutz zu informieren

Begründung:
Das Bundesamt für Naturschutz hat das Projekt „Steigerung der Biodiversitätsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen am Niederrhein“ als UN-Dekade-Projekt Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Diese honorige Auszeichnung erhalten nur Projekte, die sich in besonderer
Weise für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen. Die NRW-Landwirtschafts- und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärt dazu: „Der Schutz der biologischen Vielfalt stellt zusammen mit dem Klimawandel die größte ökologische Herausforderung unserer Zeit dar. Oftmals zu Unrecht werden Landwirtschaft und Biodiversität hier als Widerspruch dargestellt.“

Finanziert wird das Projekt über Leader-Mittel. Gefördert werden z.B. Blüh- und Uferrandstreifen, die Landwirte mit speziellen Saatgutmischungen einsäen. Sie bieten Rückzugsraum für viele bedrohte Arten. So gelingt es, die Populationen gefährdeter Arten, wie z.B. Kiebitz, Feldhase und Rebhuhn, zu stärken. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss. Mit der Beratung im KlUG wollen wir einen Beitrag zum Thema Biodiversität leisten und eine Öffentlichkeitswirkung erzielen, die die Bemühungen der Landwirte und der Stadt Kevelaer in dem Bereich unterstreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Rat der Stadt möge beschließen:

Für den Bereich Roermonder-Platz – Kaufcenter – Alte Post – Bühnenhaus – Stadthotel – Früh Förderstelle wird ein städtebaulicher Planungsanlass gesehen. Der Bereich wird von der Verwaltung (Stadtplanung) sach- und fachgerecht gefasst.

Die Verwaltung unterbreitet dem Rat (StEA) einen Vorschlag, wie das Verfahren sinnvoll durchgeführt werden sollte. Die Bürger*innen, die Kirchengemeinde St. Antonius, die Investoren und der Rat werden frühzeitig und permanent im Planungsprozess beteiligt. Der Gestaltungsbeirat begleitet die Planung.

Begründung:
Anlass für den Antrag ist die Absicht mehrerer Investoren, im abgefragten Bereich Stadtbild prägende Vorhaben zu realisieren. Die mögliche Entwicklung, die Kevelaer maßgeblich beeinflussen wird und für die Lösung auf der Hand liegender Probleme, ist der solitäre Blick auf
die Investitionsabsichten zu eng.

Die Parkplatzproblematik auf dem Kaufcenter-Platz, die rückwärtige Erschließung und Erreichbarkeit der Grundstücke an der Rückseite der Marktstraße, die „Engstelle Gerats – Kaufcenter“ und die ungeklärte Frage des „Durchstiches“, ein Verkauf der drei städtischen Grundstücke, die
Verkehrsführung des motorisierten Individual- Rad- und Fußgängerverkehrs etc. und alle damit verbundenen Auswirkungen auf die Planung des Peter-Plümpe-Platzes, müssen großräumig untersucht, bewertet und ggfs. durch politische Beschlüsse gelöst und geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Rat der Stadt möge beschließen:

Der Landwirtschaftskammer NRW wird die Gelegenheit gegeben, im KlUG über ihre Biodiversitätsberatungen von über 90 landwirtschaftlichen
Betrieben in unserer Region zu den Themen Natur- und Artenschutz zu informieren.

Begründung:
Das Bundesamt für Naturschutz hat das Projekt „Steigerung der Biodiversitätsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen am Niederrhein“ als UN-Dekade-Projekt Biologische Vielfalt ausgezeichnet. Diese honorige Auszeichnung erhalten nur Projekte, die sich in besonderer Weise für den Erhalt der biologischen Vielfalt einsetzen. Die NRW-Landwirtschafts- und Umweltministerin Ursula Heinen-Esser erklärt dazu: „Der Schutz der biologischen Vielfalt stellt zusammen mit dem Klimawandel die größte ökologische Herausforderung unserer Zeit dar. Oftmals zu Unrecht werden Landwirtschaft und Biodiversität hier als Widerspruch dargestellt.“

Finanziert wird das Projekt über Leader-Mittel. Gefördert werden z.B. Blüh- und Uferrandstreifen, die Landwirte mit speziellen Saatgutmischungen einsäen. Sie bieten Rückzugsraum für viele bedrohte Arten. So gelingt es, die Populationen gefährdeter Arten, wie z.B. Kiebitz, Feldhase und Rebhuhn, zu stärken. Wir freuen uns auf eine lebhafte Diskussion im Ausschuss. Mit der Beratung im KlUG wollen wir einen Beitrag zum Thema Biodiversität leisten und eine Öffentlichkeitswirkung erzielen, die die Bemühungen der Landwirte und der Stadt Kevelaer in dem Bereich unterstreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine Fraktion bittet Sie und den Vorsitzenden des Betriebsausschusses als Tagesordnungspunkt aufzunehmen:

Situation des Wasserdargebotes in der Wallfahrtsstadt Kevelaer und dessen Entwicklung in den letzten drei Jahren? *

* Sollten keine detaillierten Zahlen vorliegen, bitten wir um die Einschätzung und Bewertung der jetzigen Situation, sowie einer Einschätzung der Entwicklung durch die verantwortlichen Fachleute.

Im dritten Dürresommer nacheinander sterben die Wälder und verdörren die Felder. Wird in Kevelaer bald das Trinkwasser knapp?

Begründung:

Der Weltklimarat (IPCC) wurde aufgefordert, einen Sonderbericht über die Auswirkungen des Klimawandels unter einer Erwärmung von 1,5 Grad Celsius (IPCC SR1.5) zu erstellen.

Hier setzt das Projekt HOKLIM an. Ziel des Projektes ist es, die wissenschaftliche Informationsbasis für den IPCC SR1.5 in Deutschland zu erweitern, sowie Diskussions- und Entscheidungsgrundlagen für regionale Entscheidungsträger bereitzustellen.

Ein Ergebnis der HOKLIM-Studie ist, dass die globale Erwärmung das Problem der agrarischen Dürren in Europa verschärfen wird – Dürren werden länger dauern, mehr Flächen und damit mehr Menschen betreffen.

Landwirtschaftliche Dürren bezeichnen Ereignisse, bei denen weniger Wasser als im langjährigen Mittel im Boden enthalten sind. Diese Ereignisse reduzieren die Pflanzenproduktivität oder erhöhen das Waldbrandrisiko. Im Jahr 2015 hat die Trockenheit im Boden in weiten Teilen Deutschlands zu Ertragsrückgängen z.B. beim Winterweizen von 12 %, regional von 40% geführt.

Niedrigwasser sind genau wie landwirtschaftliche Dürren, langsam entstehende und langanhaltende Extremereignisse, die mehrere Monate bis Jahre andauern können. Es fehlt dabei die Medienpräsenz von Hochwasserereignissen, bei denen Schäden in sehr kurzer Zeit entstehen. Auch durch Niedrigwasser entstehen hohe Schäden, in Deutschland im Dürre-Jahr 2003 ca. 8,7 Milliarden €.

Niedrigwasser verursachen z.B. Schäden in der Binnenwirtschaft, Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft.

Die trockenen Sommer der beiden vergangenen Jahre haben die Grundwasservorräte stark dezimiert, zeigen Berechnungen des Geoforschungszentrum in Potsdam. Im vorigen Dürresommer haben die Wissenschaftler ein Wassermassendefizit von 43,7 Milliarden Tonnen in Deutschland ermittelt. Stand Juni in diesem Jahr fehlen noch 34,7 Milliarden Tonnen. Das Wasserdefizit im Boden wird von Jahr zu Jahr größer, sagt das Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig. Vor allem im unteren Boden herrsche fast landesweit ein dramatischer Wassermangel. Die Lage sei alarmierend.

Sorgen bereitet das insbesondere den Forstleuten. Die Menge der durch Schädlinge, wie Borkenkäfer, die wegen der Trockenheit leichtes Spiel haben, geschädigten Bäume hat sich binnen zwei Jahren fast versechsfacht.

300.000 Hektar Wald gelten in Deutschland als zerstört. Der Wald stirbt im Stillen, er hat keine starke Lobby wie die Landwirtschaft.

Aber auch die Bauern beklagen die Folgen des Regenmangels. Beregnung ist teuer, der Bedarf könnte sich bis 2080 fast verzwanzigfachen. Woher soll das zusätzliche Wasser für die Beregnungsanlagen kommen? Wird dann tatsächlich das Trinkwasser knapp?

Nach Vorhersagen wird es wegen des Klimawandels in Deutschland nicht weniger regnen, aber die Verteilung der Niederschläge in Deutschland werden sich ändern: Starkregen im Winter, wenn die Bauern wenig davon haben, häufigere Dürreperioden im Sommer, wenn sie dringend Regen benötigen.

Insofern sind wir gespannt auf die Einschätzung und die Antworten der Fachleute in Kevelaer.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hünerbein-Ahlers Fraktion Grüne in Kevelaer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

meine Fraktion bittet die Verwaltung,

die Möglichkeit der Ausweisung eines in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführten Überholverbotes auf der Bahnstraße zu prüfen.

Begründung:
In der Novelle der StVO ist geregelt, wie groß der Seitenabstand beim Überholen von „zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge“ sein muss. Hinter dieser sperrigen Formulierung verbergen sich:
innerorts 1,50 Meter und außerorts 2,00 Meter. Dieser Abstand (1,50 Meter) kann von den Autofahrern auf der Bahnstraße ab Kreuzung B 9 bis Straße „Am Bahnhof“ schwerlich eingehalten werden.

Wegen der Fahrbahnbreite, dem Gegenverkehr und den dort parkenden Fahrzeugen soll das neue Überholverbot (Zeichen 277.1 der StVO) Autofahrern untersagen, Fahrräder oder Krafträder zu überholen. Die dort bisher, per gestrichelter Linie nur dünn angedeutete „Spur“ für Radfahrende, die teilweise den Straßenraum für Autos mündet, hat eine eher symbolische Wirkung, aber keine wirklich schützende Funktion der Radfahrenden. Durch dieses „Einfallstor“ in die Innenstadt müssen sich alle Verkehrsteilnehmer: innen den Straßenraum teilen. Um die schwächsten, die Radfahrenden zu schützen, soll hier das neue Verkehrszeichen in beiden Richtungen Wirkung entfalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Huenerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer erklärt sich bereit zur Aufnahme von zehn besonders schutzbedürftigen, erkrankten, unbegleiteten Kindern aus den aktuellen Krisen-Lagern in Griechenland.

Begründung:
Die Bundesregierung will jetzt 1.500 besonders schutzbedürftige unbegleitete Kinder nach Deutschland holen. Während EU-Staaten versuchen das Coronavirus zu bremsen, sitzen Zehntausende Geflüchtete in Griechenland in überfüllten Lagern wie Moria fest. Ärzte warnen vor katastrophalen Folgen und einer Corona-Epidemie.

Auf Abstand zu den Mitmenschen gehen, kann Leben retten. Für mehr als 20.000 Menschen in „Moria“ ist Social Distancing zum Schutz vor dem Coronavirus unmöglich. Hier wohnen Geflüchtete und Migranten auf engstem Raum und in ärmlichen Verhältnissen. Hunderte teilen sich eine Toilette, mehr als 1.000 einen einzigen Wasseranschluss. Vom häufigen Händewaschen kann keine Rede sein.

Die Konsequenzen eines Corona-Ausbruches sind nicht auszudenken.. 20.000 Menschen leben nur auf wenigen Quadratkilometern, fast jeder von ihnen wird sich anstecken. Viele sind bereits krank und haben ein geschwächtes Immunsystem. Es werden buchstäblich Tausende Menschen sterben, warnt ein niederländische Arzt, der für Ärzte ohne Grenzen arbeitet.

Bereits im Oktober 2019 hatten sich eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen und ihnen so den notwendigen Schutz zukommen zu lassen. Mehrere Städte, darunter auch Kevelaer, hatten sich zu „Sicheren Häfen“ erklärt.
Seit dem Ausbruch der Coronakrise hat sich die Situation in den Lägern in Griechenland nochmals dramatisch verschlechtert.

Eine CDU-KBV-Mehrheit im Rat der Stadt Kevelaer hatte am 13.02.2020 die Aufnahme von zehn unbegleiteten Kindern aus Griechenland abgelehnt.

Begründet wurde die Ablehnung der CDU u.a. mit dem Hinweis, dass „Flüchtlingspolitik eine Sache der Bundesregierung und der EU sei und sich die Kommunalpolitik nicht immer wieder damit beschäftigen könne“. „Der CDU
gehe es keinesfalls um die Finanzierung“. (Auszug Niederschrift)

Die KBV-Fraktion erklärte „sollte es eine Entscheidung der Bundesregierung geben, dann werde man Flüchtlinge auch oberhalb der Quote aufnehmen“. (Auszug Niederschrift).

Der Bürgermeister hatte sich damals vehement für die Aufnahme der Kinder ausgesprochen und viele Kevelaerer und Kevelaererinnen zeigten ihr Unverständnis über die Entscheidung des Rates. Da die Verhältnisse in den Lagern wegen Corona dramatisch sind und es die geforderten Signale der Bundesregierung zur Aufnahme von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland gibt, sieht meine Fraktion gute Chancen einer Mehrheit für einen neuerlichen

Antrag im Rat der Stadt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschießen:
Die weitere Planung zur Umgestaltung des PPP wird bis auf weiteres zurückgestellt, bzw. gestoppt.Mit dem Fördergeber wird geklärt, ob Fördergelder geschoben werden können? Der Beschluss zum Stop der weiteren Planung wird durch die Entscheidung des
Fördergebers nicht beeinflusst.

Begründung:
Die Coronakrise birgt für den Haushalt der Stadt unkalkulierbare Risiken. Die Gewerbesteuereinnahmen brechen weg, der Kämmerer beschreibt in der
Fraktionsvorsitzenden-Runde am 24.03.2020 die Auswirkungen auf den Haushalt als katastrophal.

Auch die Förderkulisse des Landes scheint nicht berechenbar. Das Land stellt z.B. allein 25 Milliarden Euro als Soforthilfe für die Unternehmen zur
Verfügung. Auch wenn es sich um investive Ausgaben der Stadt handeln würde, kommen auf die Stadt Kevelaer und ihre Bürger:innen in naher Zukunft weit aus wichtigere und einschneidende Probleme zu, deren Behandlung große Anstrengungen und vor allem viel Geld erfordern wird.

Vor diesem Hintergrund ist es aus unserer völlig unangebracht, angesichts der Unwägbarkeiten und der ungewissen Entwicklung der Krise, die wahrscheinlich
noch lange dauern wird, sich mit der Planung eines Platzes zu beschäftigen und dafür viel Steuergeld auszugeben. Die kommende, aber unvermeidbare Verschuldung der Stadt ist auf ein Minimum zu begrenzen und nicht durch vermeidbare, im Augenblick nicht mit Priorität verknüpfte Projekte zu erhöhen.

Stattdessen ist das Augenmerk zu richten, auf die Unterstützung von Gewerbetreibenden, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmern, die vor einer drohenden
Pleite zu bewahren und finanziell unterstützt werden müssen. Damit werden Arbeitsplätze gesichert und Steuergelder werden sinnvoll ausgegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer schließt eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk „ Zukunftsnetz  Mobilität NRW“ und wird Mitglied im „ Zukunftsnetz Mobilität NRW“.

Begründung:
Das „ Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist ein landesweites durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW gegründetes Netzwerk für Kommunen. Dessen Zielsetzung und zentrale Aufgabe ist es, die Kommunen in der Ausgestaltung einer zukunftsfähigen, sicheren und nachhaltigen Mobilitätsentwicklung zu vernetzen und zu beraten.

Das „ Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterstützt die Kommunen insbesondere bei der Initiierung und Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements.

Die Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements trat am 01.06.2019 in Kraft.
Sie gliedert sich in die vier Fördergegenstände
„Mobilitätskonzepte und Studien“,
„Maßnahmen zur Digitalisierung“,
„Mobilstationen“ und
„Maßnahmen des Mobilitätsmanagements“.

Zuwendungsempfänger sind u.a. die Städte.
Das „ Zukunftsnetz Mobilität NRW“ ist in der Förderrichtlinie explizit als Partner für die Zuwendungsempfänger benannt und hat das Ziel, die Mobilitätswende gemeinsam mit den Städten voranzubringen. Auf welchen Wegen und mit welchen Verkehrsmitteln sich Menschen fortbewegen können, prägt nicht nur ihren individuellen Alltag, sondern auch die Lebensqualität und die Attraktivität der Kommune für sie und für potentielle künftige Einwohner_innen.

Die autoorientierte Verkehrs- und Stadtplanung stößt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit und ist nicht zukunftsfähig. Notwendig sind die Mobilitätswende und die Energiewende im Verkehrssektor. Die Zukunft der Mobilität ist multimodal, postfossil, digital und entfernungsarm. Dabei bedarf es eines kommunalen Planens und Handels, das alle Verkehrsträger – von Bus und Bahn über attraktive Fahrrad- und Fußwege und Carsharing bis zu Fahrgemeinschaften – als Teile eines
ganzheitlichen Systems betrachtet.

Kommunen, die die Mobilitätswende zum Zukunftsfaktor für ihre Entwicklung machen, erhalten beim „ Zukunftsnetz Mobilität NRW“ die Unterstützung für eine erfolgreiche Umsetzung. Durch eine enge Kooperation mit der AGFS wird das Thema Nahmobilität im „ Zukunftsnetz Mobilität NRW“ mit einem sehr kompetenten Partner besetzt.
Ländliche Räume kämpfen mit einem Rückzug der Einkaufs-, Service- und Sozialangebote. Viele bisher zu Fuß oder per Rad zurückgelegte Wege können nur mit dem Auto oder – wenn vorhanden – dem ÖPNV bewältigt werden. Ein Mobilitätsmanagement setzt hier an, um bezahlbare Mobilität auch ohne Auto und damit den Erhalt der
Angebote zu sichern.

Im Zuge der Bauleitplanung, im Baugenehmigungsverfahren und über städtebauliche Verträge können Maßnahmen des Mobilitätsmanagements verbindlich vereinbart werden. Insbesondere über den Stellplatzschlüssel kann Einfluss auf die künftige Abwicklung der Mobilität genommen werden. Stellplatzverpflichtungen können z.B. durch qualitative hochwertige Fahrradabstellanlagen, durch Organisation von Fahrgemeinschaften, das Einbeziehen von Carsharing, die Einrichtung eines Busshuttles zeitlich ausgesetzt oder dauerhaft vermindert werden.

Das zentrale Instrument des kommunalen Mobilitätsmanagements auf strategischer Ebene ist ein kommunales Mobilitätskonzept. Wie ein Masterplan für das Thema Mobilität verbindet es die konkreten Lösungsansätze aus dem Bereich der Infrastruktur, des Bau- und Planungsrechts sowie aus Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit zu einer integrierten Gesamtstrategie, die auch bei kleinteiligen Maßnahmen ein zielführendes Vorgehen gewährleisten.
Der Impuls für die Entwicklung eines kommunalen Mobilitätskonzeptes sollte von der obersten Leitungsebene, d.h. dem Bürgermeister ausgehen. Bausteine eines kommunalen Mobilitätskonzeptes sind z.B.

Komfortnetz Fuß- und Radverkehr
Attraktiver, barrierefreier ÖPNV Öffentlichkeitsarbeit
Mobilitätsbildung
Verkehrsberuhigung
Parkraummanagement
Carsharing/Leihräder
Neubürger-Info
Betriebliche Mobilitätsberatung

Diese Bausteine sollten dann in Fachplänen und Stadtentwicklungskonzepten verankert werden, um verkehrssparende Raum- und Siedlungsstrukturen zu schaffen.

Fazit:
Mobilitätsmanagement !
Nachhaltige Mobilitätsentwicklung macht Kommunen lebenswert!

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Huenerbein-Ahlers

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:
Die Stadt Kevelaer wird Mitglied im Klima-Bündnis und stimmt den Zielen des Klima-Bündnis zu. Die Stadt Kevelaer stellt einen formlosen Antrag an den Vorstand auf
Mitgliedschaft im Klima-Bündnis und reicht ihn bei der zuständigen Nationalkoordination ein. Die Stadt Kevelaer beschließt eine Resolution zum Klimanotstand mit der
Forderung sofortiger und ambitionierter Maßnahmen gegen die Klimakrise, um die globale Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.

Begründung:
Die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis basiert auf der Selbstverpflichtung der Kommune zum Klimaschutz. Diese ist durch den Beschluss des Rates
u n d i n d e r Sa t z u n g u n d d e n Re s o l u t i o n e n , d i e v o n d e r Mitgliederversammlung des Klima-Bündnis verabschiedet wurden, festgelegt.

Details zur Mitgliedschaft finden sich in der Satzung und der Geschäftsordnung des Klima-Bündnisses. Der Jahresbeitrag (Mitgliedsbeitrag pro Kommune) beträgt mindestens 220 € oder 0,0073 € pro Einwohner. Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel fordern einen umfassenden Ansatz. Die Hindernisse, die uns gegenüberstehen, betreffen nicht nur die Umwelt, sondern sind zunehmend sozialer und ökonomischer Art. Wir können uns zum Beispiel nicht auf High-Tech-Fehlerkorrekturen wie die Kohlenstoffbindung und – speicherung verlassen, die nur die Ursache des Problems umgehen und die Gesellschaft ermuntern, ihr resourcenintensives Leben wie gehabt weiterzuleben. Selbst wenn wir die Sicherheitsbedenken beiseitelassen, können wir die Atomenergie nicht als die Antwort ansehen, wenn wir keine nachhaltige Lösung für den Müll haben, den sie erzeugt. Das Klima-Bündnis befürwortet daher Klimaschutzmaßnahmen, die so charakterisiert werden können:

FAIR
Klimaschutz muss gerecht sein und das Wohlergehen aller Völker der Welt unabhängig von Kultur, Glauben, Geschlecht, Ort oder sozioökonomischen Status in Einklang mit der Natur fördern.

NATURKONFORM
Klimaschutz darf nicht auf Raubbau basieren. Stattdessen muss er wiederaufbauen und zu nachhaltigen geschlossenen Systemen beitragen, die die Bedürfnisse der Gesellschaft mit der Natur in Einklang bringen.

LOKAL
Der Einflussbereich einer Stadt ist von Natur aus lokal. Indem sie Waren und Energie als Teil der Klimapolitik lokal einkaufen, können Kommunen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen stärken.

RESSOURCENSCHONEND
Klimaschutzmaßnahmen in Klima-Bündnis-Kommunen sollen dazu führen, weniger und nicht mehr Ressourcen zu verbrauchen. Daher liegt ein Schwerpunkt auf Ressourceneffizienz (mit weniger mehr erreichen) und auf Ressourceneinsparung (gleich von Beginn an weniger verbrauchen).

VIELFÄLTIG
In der Vielfalt liegt die Stärke. Jede Gemeinde, jede Stadt und jeder Landkreis ist einmalig. Die Unterschiede optimal zu nutzen, bedeutet, dass sich individuelle Klimaschutzlösungen und ihre Umsetzung von Ort zu Ort unterscheiden. Es gibt keine Universalantwort für alle. Klima-Bündnis-Städte konzentrieren sich auf einen ganzheitlichen und wirklich nachhaltigen Ansatz zum Schutz des Klimas. Klima-Bündnis-Mitglieder verpflichten sich zu einer kontinuierlichen Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. Sie wollen ihre CO2-Emissionen alle fünf Jahre um 10 Prozent verringern, ausgehend vom Basisjahr 1990 bedeutet das eine Halbierung der Pro-Kopf-Emissionen bis 2030. Als Langzeitziel wird angestrebt, die Emissionen auf 2,5 Tonnen CO2- Äquivalent pro Kopf und Jahr zu reduzieren. Im Vergleich schätzt die
Europäische Umweltagentur, dass der durchschnittliche Europäer 2012 neun Tonnen Emissionen verursacht hat. Offensichtlich gibt es viel zu tun. Klima-Bündnis-Kommunen ergreifen eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Emissionen zu reduzieren und setzen bei ihrer Arbeit auf Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Städte und Gemeinden können ihren Einfluss nutzen, um Änderungen anzustoßen. Sie entscheiden über Stadtplanung und Verkehrsinfrastruktur, die die Grundlage für eine klimafreundliche Mobilität bilden. Kommunen können Anreize für Energieeinsparungen setzen und Energieeffizienz in neuen Baugebieten stärken. Sie verfügen über großes Potential bezüglich der eigenen Gebäude vorbildlich zu handeln. Entscheidungen für besseren Klimaschutz werden bei z.B. Ausschreibungen, Wassernutzung und der Abfallentsorgung getroffen. Städte und Gemeinden verfügen auf stadteigenen Grundstücken auch über Einfluss auf die Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus punkten Kommunen mit vorzeigbaren Klimaschutz- Aktionen im Tourismus. Kommunen können ihre Bürger und Bürgerinnen dazu anhalten, in ihrem täglichen Leben klimaschonend zu agieren, sei es in Bezug auf ihr Konsumverhalten, ihren Lebensstil oder ihr Einkaufsverhalten.

Selbstverständlich agiert die lokale Ebene nicht im Vakuum. Um ehrgeizige Ziele zu erreichen, sind auch abgestimmte Maßnahmen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene erforderlich. Klima-Bündnis-Mitglieder sind Vorreiter im Klimaschutz und gehen mit guten Beispielen voran. Der Vorstand des Klima-Bündnis besteht u.a. aus 13 Vertretern der Klima-Bündnis-Kommunen. Vorsitzender ist (war?) ist der Bürgermeister der Stadt Köln, Herr Andreas Wolter. In Deutschland sind ca. 452 Städte und Gemeinden Klima-Bündnis-Kommunen und repräsentieren damit 35,5 Mio. Menschen als Mitglieder*innen.

Mitglieder des Klima-Bündnis
– lassen sich von den Erfahrungen anderer Mitglieder aus verschiedenen Regionen und Kommunen inspirieren.
– profitieren von Ins t rumenten und Kampagnen, die ihre Klimaschutzstrategien voranbringen.
– finden Möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Projekte und Initiativen.
– finden Partner*innen für die Entwicklung und Umsetzung ihrer Klimaschutzstrategien.
– verschaffen ihren Anliegen bei wichtigen EU-Entscheidungen Gehör.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Antrag: „Bienen in Kevelaer“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Stadt Kevelaer stellt zur Sicherung der Blütenbestäubung der KulturundNutzpflanzen, sowie für die Erhaltung der Artenvielfalt imökologischen System der Natur für die im Gemeindegebiet der Stadt Kevelaer tätigen ImkerInnen die Zulässigkeit und Ortsüblichkeit der Bienenhaltung fest.

Begründung:
Die Bedeutung der Honigbienen und damit der ImkerInnen ist aktuell wichtiger denn je. Bienen sind wichtig für die Landwirtschaft, aber auch für jede/n Gärtner/In, da sie Obstbäume, Beerensträucher, Gemüse und
landwirtschaftliche Kulturen bestäuben. Ohne Bienen gibt es keine nennenswerten Ernten, denn die Bestäubung der Blüten ist Voraussetzung für die Fruchtbildung und trägt damit zur Ernährung von Mensch und Tier entscheidend bei. Eine Blütenbestäubung ist für die Artenvielfalt von Kultur- und Nutzpflanzen bedeutsam. Honig, Wachs und viele andere
Produkte werden durch die ImkerInnen und ihren Bienen bereitgestellt, Honigbienen zeigen unsere Verbindung zur Natur und ihre Bedeutung für uns Menschen auf und dienen damit auch der Umweltbildung.

In der Stadt Kevelaer haben die ImkerInnen eine große Tradition. Der Imkerverein Kevelaer und Umgebung e.V. ist aktenkundig seit 1886. Dem Verein mit 55 MitgliederInnen, inklusive FördermitgliederInnen gehören derzeit 49 aktive ImkerInnen mit 240 Bienenvölkern an. Mit dem Beschluss zur Ortsüblichkeit werden ImkerInnen bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten wesentlich unterstützt. Selbstverständlich sind die ImkerInnen weiterhin verpflichtet, alle
gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen, die die Bienenhaltung regeln, weiterhin einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, ob und wo in der Stadt Kevelaer weitere Ladesäulen für E-Autos zu finanzierbaren Kosten gebaut werden können?

Begründung:
Ende des letzten Jahres waren in Deutschland ca. 16.100 öffentliche Ladepunkte installiert. Hinzu kommen Tausende Ladepunkte auf Unternehmensparkplätzen und in privaten Garagen. Nachdem der Aufbau der Ladeinfrastruktur viele Jahre genauso schleppend voran kam, wie die deutschen Autobauer Elektroautos entwickelten, steigt jetzt der Bedarf an
Ladesäulen.

Volkswagen will bis zum Jahr 2025 die Produktion von drei Millionen Elektroautos pro Jahr aufbauen. Andere deutsche Autokonzerne, BMW und Daimler haben angekündigt, gleich mehrere elektrobetrieben Modelle herauszubringen. Die Anzahl der stromangetriebenen Pkws wird nach einer Prognose bis zum Jahr 2022 auf ca. 1,5 Millionen steigen. Diese Elektroautos benötigen Ladestationen in der Garage und an öffentlichen Ladestationen, möglichst mit Ökostrom (NiersStrom).
Die Zahl der Ladepunkte hat sich von ca. 2.500 im Jahr 2011 auf ca. 16.100 Ende 2018 gesteigert.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) schätzt, dass 70.000 Normal-Ladepunkte und 7.000 Schnell-Ladepunkte benötigt werden. Eine normale Ladesäule kostet zwischen 7.000 und 10.000 Euro – inklusive Netzanschluss. Die Investitionskosten lassen sich über den Vertrieb des Stromes nicht wieder einspielen. Kein Energieversorger in Deutschland hat sich so frühzeitig in der Elektromobilität engagiert wie Innogy. Innogy will den Partnern die Technologie verkaufen und zum Servicepartner werden. Für die Partner ist das Engagement nicht zuletzt eine Imagefrage. Für Stadtwerke und die Satdt Kevelaer wäre aus unserer Sicht die Installation öffentlicher Ladesäulen wichtig für die eigene Positionierung. Auf der Säule prangt dann das Logo der Stadtwerke und Stadt Kevelaer setzt ein Zeichen für die Elektromobiltät. Bei den bereits vorhandenen Ladestationen (z.B. hinter dem Rathaus) sollte die Beschriftung, wenn möglich nachgeholt und durch eine zusätzliche Beschilderung, das Aufsuchen und Finden der Ladestationen verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Für die Innenstadt von Kevelaer wird parallel zum Verkehrskonzept begleitend auch ein Fuß- und Radwegekonzept erstellt.

Begründung:
Derzeit wird ein Verkehrskonzept für Kevelaer konzipiert. Bei den Planungen für den Peter-Plümpe-Platz (PPP) müssen u.a. der Ort für die
Haltestelle der Pilgerbusse, die städtebauliche Verbindung des PPP einerseits mit dem St. Klara Platz und die weitere Anbindung des Pilgerund
Soleparks und andererseits die Verbindung zum Roermonder Platz geklärt werden. Zu einem Verkehrskonzept gehört (eigentlich) auch ein
Parkkonzept mit Parkleitsystem, weil die PKW zu den Parkplätzen geführt werden sollten, um den lästigen Park-Such-Verkehr zu vermeiden.
Inwieweit ein Verkehrskonzept ohne ein Park- und Parkleitkonzept Sinn macht, wird der Verkehrsgutachter beantworten müssen.
Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass parallel zu einem Verkehrskonzept auch ein Fuß- und Radwegekonzept erarbeitet werden
muss. Bedingen sich doch der motorisierte Individualverkehr, Radverkehr und der fußläufige Verkehr.

Räume für Fahrräder (auf Radwegen) wird man auf Kosten der PKW, d.h. der Straßenflächen generieren müssen, da der öffentliche Verkehrsraum
begrenzt ist. Wenn man die Bürger_innen überzeugen will, mehr mit dem Fahrrad oder per pedes unterwegs zu sein, sind sichere und großzügige Radwege sowie attraktive Flächen für Fußgänger die richtigen Argumente und der verfängliche Reiz.

Unsere Nachbarn in den Niederlanden zeigen uns, wie es geht. Hier empfehlen wir einen Blick über die nahe Grenze. Sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Querungshilfen, sichere Schulwege für Kinder, Verbindungen und Beschilderungen zu/von überörtlichen Radwegen etc. erfüllen Wünsche und locken Bürger_innen aufs Rad und halten sie davon ab, kürzere Wege mit dem Auto zurückzulegen. Die inzwischen weit verbreitete Nutzung der E-Bikes vergrößern den Aktionsradius mit dem Fahrrad in ungeahntem Ausmaß. Die aktuelle Bewertung des ADFC zur Fahrradfreundlichkeit in Kevelaer, offenbart viel Luft nach oben. Als Schwächen werden die Fahrradförderung in jüngster Zeit (4,5), Fahren im Mischverkehr mit Kfz (4,5) und Fahrradmitnahme im ÖV (4,6) per Schulnote bewertet. Dies führt zu einer Gesamtbewertung von 3,8, die „Nachhilfeunterricht“ erforderlich macht. Auf Nachfrage im StEA teilte die Verwaltung mit, dass man derzeit nicht an einem Fuß- und Radwegekonzept arbeite. Das würden wir gerne ändern.

Dass eine Beteiligung der Bürger_innen erfolgen muss, ist klar. Sind sie es doch, die später sichere Radwege benutzen können und sich über
attraktive Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Bereiche freuen dürfen; sind sie es doch, die die „Schwachstellen“ in ihrer Stadt am besten
kennen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Rat der Stadt möge beschließen:

Kevelaer ruft den Klimanotstand aus!

Begründung:
London, Basel, Konstanz und Kleve haben es bereits getan. Der Rat der Stadt ruft den Klimanotstand aus, weil eine akute und
gegenwärtige Gefahr für Mensch und Umwelt durch den Klimawandel besteht.

Diese Gefahren sollen durch schnelles Handeln abgemildert oder sogar ganz abgewehrt werden. Bisherige Maßnahmen waren nicht besonders
effektiv.

Es müssen neue und teils radikalere Lösungen für die Probleme gefunden werden; klimafreundliche Gesetze, z.B. Verbote von Plastiktüten.
Der Beschluss zum Klimanotstand soll keine symbolische Bedeutung haben. Vor allen Beschlüssen soll die Stadt jetzt mögliche Auswirkungen auf das Klima prüfen.

Klimaneutrale Energieversorgung von Neubauten, mehr Anreize schaffen um bestehende Gebäude zu sanieren, z.B. eine(n) Mobiltätsmanager_in
einstellen, der/die sich um Verkehrsprobleme in der Stadt kümmern soll. Diese Maßnahmen sollen geprüft werden. Damit zeigt Kevelaer, wie ernst die Stadt den Klimawandel und dessen Folgen nimmt.

Der Klimawandel pausiert nicht, er wartet nicht auf uns. Es darf kein weiter so wie bisher geben. Es muss gehandelt werden, es müssen aus den Handlungen Taten folgen, die vom Bürgermeister so umgesetzt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

meine Fraktion bittet Sie, auf die Tagesordnung des nächsten Rates folgenden Punkt aufzunehmen:

Die Firma Amprion wird zeitnah eingeladen und gebeten, den Rat der Stadt  möglichst in seiner Sitzung am 06. Juni 2019 – über den aktuellen Stand der Planung zu informieren. Einhergehend werden auch die Bürger_innen mittels geeigneter und frühzeitiger Information über den Tagesordnungspunkt der Ratssitzung informiert und so zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen.

Begründung:
Wir nehmen Bezug auf unseren Antrag vom 11.10.2017 und den Bericht in der RP, Ausgabe vom 12.04.2019, siehe Anlage.
Die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH plant eine Gleichstromverbindung von Emden nach Osterath mit der Bezeichnung „A-Nord“. Die geplante Trassenführung wird z.Zt. erarbeitet und weiter konkretisiert.
Amprion rechnet mit der Entscheidung über den Trassenkorridor im ersten Halbjahr 2020.

Wahrscheinlich werden Bereiche des Stadtgebietes von Kevelaer, hier der Achterhoek, in den Korridor fallen. Bei rechtzeitiger Information über den anstehenden Bericht von Amprion im Rat, hätten die Bürger_innen Gelegenheit, über eine Kontaktaufnahme mit ihren Rats-Vertreter_innen, Fragen an die Firma Amprion stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Huenerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

„Der Bürgermeister wird beauftragt, eine_n Umweltschutzbeauftragte_n zu berufen.“

Begründung:
In Kevelaer gibt es sehr viele Initiativen und Projekte, die sich mit Klima- und Umweltschutz beschäftigen.
Dabei geht es z.B. um Insektenschutz, Klimafreundlichkeit, Vermeidung von Plastikmüll, Blühstreifen, Vermeidung von geschotterten Vorgärten, Schutz vor Auswirkungen von Starkregen-Ereignissen, „Grundlos Bäume
Pflanzen“, „Niederrhein Mischung Blumenwiese“, ökologisch verträgliche Umwandlung städtischer Grundstücke durch Wechsel von Intensiv-Pflege zu Extensiv-Pflege etc.

Die Aufzählung ist nicht vollständig.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

Der Rat der Stadt möge beschließen:
1. Eine Herabstufung der Landesstraße „Rheinstraße“ erfolgt umgehend nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve.

2. Die Einführung von Tempo 30km/h für die (gesamte) Ortsdurchfahrt Winnekendonk und für die Rheinstraße wird nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve angeordnet. Insbesondere vor der Grundschule ist die Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich und geboten.

3. Die Ortsdurchfahrt Winnekendonk und die Rheinstraße werden nach Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve für den Schwerlastverkehr gesperrt. Der Schwerlastverkehr wird auf der A 57 wird bis zur Ausfahrt Uedem/Kervenheim und weiter über die Schloss Wissener Straße bis zur B 9 geführt.

4. Eine ggfs. erforderliche Ampelanlage am Knoten B 9 / Schloss Wissener Straße mit u.U. temporärer Schaltung wird nach
Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve installiert, wenn es die Verkehrssicherheit aufgrund der Zunahme des Verkehrs an diesem Knoten erfordert. Die Kosten dafür übernimmt die Stadt Kevelaer.

5. Die Ampelschaltung am Knoten „B9 – Rheinstraße“ wird Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und der
Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve überprüft und ggfs. geändert.

Begründung:
Zwei anhängige Klageverfahren beim VG Düsseldorf werden den Bau der OW I wahrscheinlich um mehrere Monate verzögern. Der Beginn des Prozesses vor dem VG steht nach unseren Informationen noch nicht fest. Eine Verminderung der Verkehrsbelastung und der Schutz der Gesundheit für die Bürger*innen in Winnekendonk und an der Rheinstraße erfordern nicht nur aus unserer Sicht die beantragten Maßnahmen. Sie sind geeignet, die Ortsdurchfahrt Winnekendonk und die Rheinstraße vom Verkehr zu entlasten.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,
– den Umfang des Bedarfes an bezahlbarem Wohnraum in Kevelaer zu ermitteln.
– eine Aufstellung zu fertigen, die geeignete städtische Flächen oder städtische Bestandsimmobilien für die Realisierung bezahlbaren
Wohnraums darstellt.

Begründung:
Nur in Kenntnis der Ergebnisse machen weitere Überlegungen zur möglichen Gründung ein Wohnungsbaugesellschaft (CDU-Antrag) Sinn. Ohne die Ergebnisse macht auch die Beauftragung eines Gutachters, die ca. 45.000 € kosten würde, keinen Sinn. Mit dem Gutachten sollen u.a. die Möglichkeiten und Kosten der Gründung einer städtischen Gesellschaft untersuchen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler, sehr geehrter Herr Buchholz,

am 15. Januar 2019 fand vor dem Bundesverfassungsgericht die Anhörung zu Sanktionen bei Hartz IV statt.
Meine Fraktion bittet Sie um Informationen über die Quantität der Sanktionsmaßnahmen bei Hartz IV in Kevelaer und bittet um

Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1.Wie viele Sanktionen wurden in Höhe von einer 10% igen Leistungskürzung vom Regelsatz bei Menschen unter/über 25 Jahren im Jahr 2017 und 2018 verhängt?

2.Wie viele Sanktionen wurden in Höhe von einer 30%igen Leistungskürzung vom Regelsatz bei Menschen unter/über 25 Jahren im Jahr 2017 und 2018 verhängt?

3.Wie viele Sanktionen wurden in Höhe von einer 60%igen Leistungskürzung vom Regelsatz bei Menschen unter/über 25 Jahren
im Jahr 2017 und 2018 verhängt?

4.Wie viele Sanktionen wurden verhängt, die zur vollständigen Leistungseinstellung (keine Mietzahlung) bei Menschen unter/über 25
Jahren führte?

5. Gegen wie viele Sanktionen wurde Widerspruch eingelegt im Jahr 2017 und 2018 und wie vielen Widersprüchen musste stattgegeben
werden?

Für die Beantwortung der Fragen bedanken wir uns.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:
Die Innenstadt von Kevelaer ist für einen Tag Auto frei. Am 28.04.2019 finden in Kevelaer die „Fahrrad-Pause“ und
die „ 3. Kevelaerer Fahrrad-Wallfahrt“ statt.

Begründung:
Beide Veranstaltungen passen Haar scharf zu einem Auto freien Sonntag. Kevelaer demonstriert damit seine Fahrradfreundlichkeit in eindrücklicher Weise. Platz für Fahrräder, Raum für die Wallfahrt, besser könnte die Stadt ihr Erscheinungsbild nicht zeichnen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschießen:
– Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten der Einführung des Programms „Jung kauft Alt“ der Gemeinde Hiddenhausen auch in Kevelaer zu prüfen.
– Nach seiner Zustimmung stellt der Rat einen noch festzulegenden Betrag zur Verfügung.

Begründung:
Das Modell ist 2011 mit dem Stiftungspreis der „Lebendigen Stadt“ ausgezeichnet worden und mindestens 50 Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern haben es sich zum Vorbild genommen.

Die Bedingungen können abgewandelt und auf die Kevelaerer Verhältnisse zugeschnitten werden.

Je nachdem, ob das zur Verfügung gestellte Geld abgerufen wird oder nicht, kann erneut überlegt und entschieden werden, ob der Rat das Projekt weiterführt, aufstockt oder einstellt?

Nicht ausgegebene €€s verbleiben bei der Stadt, nicht gestellte Anträge müssen nicht bearbeitet werden und verursachen keinen Verwaltungsaufwand. Das Angebot sollte zunächst auf ein Jahr begrenzt und danach evaluiert
werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionsspreche

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vor acht Monaten hatten wir nachfolgenden Antrag gestellt:

„Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt und bittet die Verwaltung,
das Ergebnis der damaligen Untersuchungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen und zu Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kevelaer und den Ortschaften unter Zugrundelegung der gültigen Vorschriften neu zu bewerten und dem Fachausschuss vorzulegen.

Das Ziel unseres Antrages ist, in Kevelaer und den Ortschaften möglichst viele Tempo-30-Zonen und Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten.“

Wann können wir mit einer entsprechenden Vorlage im Fachausschuss rechnen?

In der gestrigen Ratssitzung war das Thema „Tempo 30“ auch Gegenstand einer Bürgeranfrage aus Wetten.

Freundliche Grüße ins Rathaus

Ulrich Huenerbein-Ahlers
Grüne

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
Anlass für unseren Antrag ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 30.11.2017 zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Sonnenstraße in Kevelaer. Dieser Antrag wurde in der Sitzung des StEA am 20.03.2018 beraten.

Der Herr Kollege Ambroz informierte den Ausschuss, dass es bezüglich der gesetzlichen Grundlagen zu Novellierungen gekommen sei und sich die bisherigen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen teilweise geändert hätten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN beantragt und bittet die Verwaltung, das Ergebnis der damaligen Untersuchungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen und zu Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kevelaer und den Ortschaften unter Zugrundelegung der gültigen Vorschriften neu zu bewerten und dem Fachausschuss vorzulegen.

Die uns derzeit vorliegenden Unterlagen bestehen aus der Sitzungsvorlage 935/ 2009 mit Niederschrift und farbigen Plänen (Anlage 1).

Das Ziel unseres Antrages ist, in Kevelaer und den Ortschaften möglichst viele Tempo-30-Zonen und Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschießen:
Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kevelaer vom 18. Dezember 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 04.10.2012 wird geändert.

§ 17 ( 4) wird so geändert, dass sperrige Garten- und Grünabfälle nicht mehr „abgefahren werden“, sondern für sperrige Garten- und Grünabfälle auf ein „Bring-System“ umgestellt wird.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat einen Vorschlag für eine entsprechend geänderte Regelung zu unterbreiten.

Begründung:
Die Satzung regelt bisher, dass die Abfälle zu bündeln sind, die Dicke des Astwerkes darf 10 cm, seine Länge darf 120 cm nicht übersteigen darf. Diese Regelung hat sich als völlig wirklichkeitsfremd und nicht praktikabel erwiesen. Ein „Bring-System“ ist bürgerfreundlicher, praktischer und effizienter.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschießen:
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer gibt sich eine neue Stellplatzsatzung mit der Regelungen festgesetzt werden, wie und in welchem Umfang bei Bauvorhaben Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden. Dabei sind, neben anderen Gesichtspunkten, folgende Problemstellungen aus unserer Sicht schwerpunktmäßig zu bearbeiten:

Parkraummanagement
für Städte ein ungeliebtes, weil konfliktträchtiges, aber außerordentlich wichtiges Handlungsfeld der Verkehrsplanung und des kommunalen Mobilitätsmanagements. Die Wechselwirkungen zwischen öffentlichem und privaten Raum sowie zwischen Parkraumangebot (Menge) und Parkraumbewirtschaftung (Nutzungsregeln) sind zu beachten.

Herstellungspflicht
als Mindestanzahl von Pkw-Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen und die zentrale Regelungsgröße. Dabei sollte in der Satzung die Möglichkeit eingeräumt werden, bei offensichtlichen Differenzen zwischen den pauschal ermittelten Herstellungspflichten und dem tatsächlichen Bedarf eine Einzelfallermittlung des Stellplatzbedarfes durchzuführen
und der Herstellungspflicht zugrunde zu legen. beeinflusst das Straßenbild. Stellplätze prägen den Straßenraum und haben oft eine negative Auswirkung auf das ästhetische Erscheinungsbild (Parken im Vorgarten). fördert den motorisierten Individualverkehr durch den Komfortvorsprung im Vergleich zum ÖPNV, zu dessen Haltestellen ein Fußweg zurückzulegen ist.

Stellplatzablöse
die der Bauherr zahlt, wenn ihm die Herstellung nicht zugemutet werden kann oder die notwendigen Stellplätze tatsächlich nicht hergestellt werden können. Die Ablösebeträge verwendet die Kommune für Maßnahmen, die mittelbar oder
unmittelbar der Verkehrserschließung des Baugrundstücks dienen. Die Zulässigkeit der Ablöse bzw. ihre Modalitäten müssen künftig von der Kommune explizit in der Satzung geregelt werden. Der Geldbetrag (Ablösebeitrag) je Garage oder Stellplatz könnte beispielhaft verwendet werden für
– Herstellung zusätzlicher oder Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen,
– Herstellung von Parkleitsystemen,
– Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs,
– Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs oder
– Maßnahmen des Mobilitätsmanagements.
Die Verwendung des Geldbetrages muss für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken! Investitionen zum Fahrradparken – im Stadtzentrum oder als Quartiersfahrradgaragen in dicht bebauten Wohngebieten des Bestandes – sind also nicht direkt aus einer Ablöseregelung des Fahrradabstellens, jedoch aus den Pkw-bezogenen Ablösebeträgen möglich. In anderen Städten werden auch andere Einahmen des Pkw-Parkens für Radverkehrsmaßnahmen verwendet.

Flächenverbrauch
der durch die Herstellungspflicht von Stellplätzen ausgelöst wird und erheblich ist. Außer im Fall von Tiefgaragen beansprucht jeder Stellplatz einschließlich der Zuwegung eine Fläche von ca. 20 – 30 qm. Die räumliche Zusammenfassung von Parkraum (Sammelgaragen) kann den Flächenverbrauch senken, erfordert aber bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Regelungen. Auf einen Pkw-Stellplatz passen vier Bügel für Fahrräder, d.h. ein Verhältnis der
Fahrzeuge von 1: 8. Die Nutzung der Fläche wird intensiviert.

Fahrradabstellplätze
bei denen ein großzügiges Angebot die Fahrradnutzung fördert, ein unzureichendes Angebot die Benutzung des Rades unattraktiv macht und zu wildem und behinderndem Abstellen von Fahrrädern führt. liegen im öffentlichen Interesse als Mittel zur Radverkehrsförderung. Ein gesichertes Fahrradparken auch außerhalb öffentlicher Einrichtungen wie Bahnstationen ist nicht alleine eine Frage für Hauseigentümer und Vermieter. Ein hoher „Reiseantrittswiderstand“, das Fahrrad zu Hause auf die Straße zu bringen, wurde als eines der relevantesten Hindernisse für die Fahrradnutzung erkannt.

Ein sicheres Fahrradparken an Quelle und Ziel stärkt den familienfreundlichen Wohnstandort und vermeidet unnötigen Kfz-Verkehr auf kurzen Strecken. Elektrofahrräder mit ihrem hohen Fahrzeugwert und Sicherungsbedarf, Lastenräder für Haushalte mit kleinen Kindern und (E) Einkaufsdreiräder für Senioren erfordern ein gesichertes Fahrradparken, wie es im Nationalen Radverkehrsplan 2020 der Bundesregierung als Schwerpunkt benannt ist.

Fahrradabstellplätze können allerdings in NRW nicht abgelöst werden!

Sofern Fahrradabstellplätze z.B. bei Änderung oder Nutzungsänderung nicht hergestellt werden können, bietet sich als Instrument eine Abweichung im Rahmen der Baugenehmigung an, allerdings ohne Ablösung.

Durch die neue Landesbauordnung erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, eigene Regelungen festzusetzen. Die Städte haben die Chance, Einfluss auf die Ausgestaltung von Bauvorhaben, auf die städtebauliche Entwicklung und auf die
verkehrliche Entwicklung zu nehmen.

Die eigene kommunale Stellplatzsatzung kann differenziert auf örtliche Gegebenheiten und kommunale Entwicklungsplanungen ausgerichtet werden und wird damit zum Baustein der kommunalen Verkehrsentwicklung und des Mobilitätsmanagements, d.h. sie wird auf Kevelaer „zugeschnitten“.

Eine Stellplatzregelung ist auch erforderlich, um den ruhenden Verkehr nicht weiter in den öffentlichen Raum zu verlagern und dort zusätzliche Stellplatzbedarfe auszulösen. Grundlage für die Überlegungen kann die Musterstellplatzsatzung NRW mit ihren Anlagen und Hinweisen sein. Dort findet sich ein umfangreiches Instrumentarium zur Erstellung einer Satzung.

Leider ist in der Satzungsermächtigung die Forderung einer angemessenen Anzahl an Stellplätzen/Fahrradabstellplätzen mit einer Stromzufuhr für das Laden von Elektrofahrzeugen nicht vorgesehen.

Besonders hinweisen wollen wir auf die fahrradspezifischen Qualitätskriterien in der Musterstellplatzsatzung NRW. Dort wird ausgeführt, dass der Regelungsbedarf für die Kommune und der Bedarf für Qualitätsanforderungen an Fahrradabstellplätze sich aus dem hohen Bestand an Fahrrädern in den Haushalten und den Anforderungen an das verkehrssichere wie diebstahlgeschützte Abstellen als Teil der Mobilitätssicherung mit Radverkehr ergibt.

„Die Dynamik der Fahrradnutzung mit der Ausdifferenzierung von ( Zweit / Dritt ) Fahrrädern für Alltags-, Sport- und touristische Zwecke trifft auf die räumliche Begrenzung in Straßenräumen und Privatflächen gerade in dicht bebauten Wohngebieten im Bestand.“

Neben einem ausreichenden Flächenangebot für Fahrradabstellplätze ist der barrierefreie Zugang ein explizierter Punkt in der Mustersatzung. Dies gilt besonders für die schweren Pedelecs der älteren MitbürgerInnen.

Ausreichende und qualitativ hochwertige Fahrradabstellplätze sind ein langfristiger Gewinn für Hauseigentümer, Investoren und für die Kommune.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschießen:

1. Ab 2019 verzichtet Kevelaer auf unnötiges Einweg-Plastik.
Bei allen Veranstaltungen, wie Festen, Konzerten und Sportveranstaltungen, die im Stadtgebiet auf Flächen stattfinden, die im Eigentum der Stadt stehen, dürfen Teller, Strohhalme, Besteck und Becher als Einweg-Plastik nicht mehr verwendet
werden. Allerdings sollen nur Produkte verbannt werden, für die es schon ökologischere Alternativen gibt. Gegenstände, die mehrfach verwendet werden können, sind von den Verboten ausgenommen.

2. Die Verwaltung prüft die Einführung eines „Kevelaer-Becher“. Dabei handelt es sich um einen wiederverwertbaren Kaffeebecher, der statt des üblichen mit Kunststoff beschichteten Coffee-to-Go-Becher in der Wallfahrtsstadt akzeptiert wird. Über ein Pfandsystem (z.B. 1 €) kann der Becher erworben und beim nächsten teilnehmenden Partner-Café wieder zurückgegeben werden.

Begründung:
Auch die EU will bis 2021 Einwegprodukte aus Plastik verbieten.
https://www.bento.de/nachhaltigkeit/plastik-eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-vonwegwerf-plastik-a-a4faea66-9715-47c5 a454-2fa04d5b1ac2

Damit sollen die Umwelt und die Meerestiere geschützt werden. Denn jährlich landen 30 Millionen Tonnen Plastik im Meer. In den Ozeanen treiben ca. 140 Millionen Tonnen Plastikmüll. Durch den riesigen Müllberg gelangt außerdem Mikroplastik in
Meerestiere. Zuletzt wurde dieser erstmals sogar im Kot von Menschen nachgewiesen.

Die klassischen leer getrunkenen Coffee-to-Go-Becher werden weggeworfen und landen im Müll oder in der Natur. Sie zersetzen sich nicht ausreichend, auch dabei entsteht Mikroplastik, der zunehmend zur Belastung wird. Es soll ein freiwilliges System sein, das bestehende Mehrwegalternativen ergänzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Antrag des Landesvorstands
für den LPR am 07.10.2018 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW
NRW muss seiner Verantwortung für die Pariser Klimaziele gerecht werden und die Energiewende konsequent vorantreiben
– Klimaschutz in NRW jetzt! –

Der verbliebene Rest des einstmals über 4.000 ha großen Hambacher Waldes ist zum Brennpunkt des Konfliktes um die klimaschädliche Kohleverstromung geworden. Nun
wird die Besetzung des Waldes mit offensichtlich vorgeschobenen Begründungen geräumt und für die weitere Rodung des Wald vorbereitet. Ministerpräsident Armin
Laschet und seine schwarz-gelbe Landesregierung wollen nicht einmal die Beratung und Entscheidung der Kohlekommission zum Kohleausstieg abwarten und degradieren
sich so selbst zum Erfüllungsgehilfen von RWE. Auf dem Rücken der Polizei im Hambacher Wald Fakten zu schaffen und gleichzeitig in Berlin über den Kohleausstieg
zu verhandeln, stößt bei vielen Menschen auf absolutes Unverständnis und führt zu einer unnötigen Eskalation des Konflikts. Eine überkommene Energiepolitik auf dem
Rücken der Polizei durchzusetzen, ist in Deuschland schon einmal gescheitert. Es ist traurig, dass Armin Laschet daraus nichts gelernt hat. Wir GRÜNE stehen an der Seite des breiten zivilgesellschaftlichen, gewaltfreien Protestes für den Kohleausstieg und für ein Ende der Naturzerstörung durch den Braunkohlebergbau.
Am Hambacher Tagebau zeigt sich, wie CDU und FDP Energiepolitik betreiben: Statt endlich den geordneten Ausstieg aus der Kohlekraft weiterzuführen, klammert sich
Schwarz-Gelb an die Strukturen des letzten Jahrtausends: Fossile Energieträger und schmutzige Großkraftwerke. Dies ist verantwortungslos gegenüber den global unter der
Klimakrise leidenden, aber auch den im Rheinischen Revier unmittelbar betroffenen Menschen. Beschäftigte und Bergbaubetroffene werden von der Landesregierung im
Unklaren gelassen statt mit klaren Ausstiegsperspektiven Planungssicherheit zu schaffen. Dabei ist die Mehrheit der Menschen in NRW viel weiter als ihre
Landesregierung: Zwei Drittel geben dieser Energiepolitik von vorgestern eine klare Absage und sprechen sich für einen schnelleren Ausstieg aus der Braunkohle aus.
Es ist dringend an der Zeit, mutige energiepolitische Entscheidungen für die Zukunft zu treffen – für die Umwelt, für das Klima, für die Menschen in NRW.
Fünf Punkte für den Klimaschutz und ein zukunftsfähiges Rheinisches Revier Wir GRÜNE fordern für eine verantwortungsvolle, saubere und zukunftsfähige

Energiepolitik für NRW:
1. Reden statt roden – Abholz-Moratorium bis zum Ende der Kohlekommission Während die Kohlekommission in Berlin über einen Ausstieg aus der Kohle verhandelt,
wird im Hambacher Wald alles dafür vorbereitet, unumkehrbare Fakten zu Lasten des Klimaschutzes zu schaffen. Dabei ist eine schnelle Rodung des Hambacher Waldes,
entgegen der Behauptungen von RWE, für den Weiterbetrieb des Tagebaus und der Kraftwerke nicht erforderlich. Ebensowenig ist die dort lagernde Kohle notwendig, um
die Energiesicherheit in NRW zu gewährleisten. Nur mit einem Abholz-Moratorium kann gesichert werden, dass die Kohlekommission konstruktiv und ergebnisoffen an einem Weg für den Kohleausstieg arbeitet. Die Landesregierung muss gegenüber Bundesregierung und RWE auf einen Stopp der Rodungen im Hambacher Wald drängen, solange die Arbeit der Kohlekommission nicht abgeschlossen ist. Eine Rodung zum jetzigen Zeitpunkt gefährdet die Chance auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zum Kohleausstieg.

2. Klimaschutzziele von Paris ernst nehmen – Erneuerbare Energien ausbauen Das Erreichen der Klimaziele von Paris – den Anstieg der globalen Temperatur unter 2°
C zu halten – erfordert sofortiges und engagiertes Handeln, auch und gerade von NRW. NRW ist für ungefähr ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Deutschland
verantwortlich. Wenn NRW sich aus der Verantwortung stiehlt, sind Deutschlands Klimaziele nicht zu erreichen. Ob NRW seiner klimapolitischen Verantwortung gerecht wird, ist dabei auch eine Frage globaler Gerechtigkeit. Denn unter den Folgen des Ausstoßes von Treibhausgasen in NRW leiden auch die Menschen in anderen Regionen dieser Welt – insbesondere in den Ländern des globalen Südens. Wir brauchen eine konsequente Energiewende. Dazu gehört neben dem Ausstieg aus der
Kohle der naturverträgliche Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien. Statt hier, wie bisher, auf die Bremse zu treten und die von der Bundesregierung
ausgegebenen Ziele von einem Anteil von 65 % Erneuerbaren Energien bis 2030 zu gefährden, muss die Landesregierung endlich die nötigen Anstrengungen unternehmen.
Doch Schwarz-Gelb bremst den Ausbau der Windenergie aus, lehnt einen zügigen Kohleausstieg ab und will sogar die Energiesparverordnung aussetzen.
Die Landesregierung muss ihren ideologischen Feldzug gegen die Erneuerbaren beenden und alles dafür tun, die Treibhausgasemissionen in NRW weiter zu reduzieren.
Sie muss endlich endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und offensiv den Ausbau der Erneuerbaren Energien vorantreiben. Ihre und die Politik der Bundesregierung vernichtet mehr Arbeitsplätze in der Branche der Erneuerbaren als die Braunkohle überhaupt hat.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien nach vorne zu bringen, sind folgende Maßnahmen nötig:
– Recht auf finanzielle Bürger*innenbeteiligung an Windkraftanlagen
– Einführung einer Konzessionsabgabe für Windkraftanlagen an die Standortkommunen
– Entbürokratisierung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten

3. Es ist Zeit für eine neue Leitentscheidung
Die genehmigten Abbaumengen an Braunkohle im Rheinischen Revier passen bei weitem nicht mehr zusammen mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens, des Klimaschutzplans und dem Einsetzungsbeschluss der Kohlekommission. Wenn man die

Klimaschutzziele ernst nimmt, muss die Menge der noch zu fördernden Braunkohle deutlich reduziert werden.
Der Braunkohleabbau muss zügig beendet werden. Die ältesten und dreckigsten Braunkohle-Kraftwerke müssen schnell vom Netz. Das ist, neben dem eingesparten CO2,
auch wichtig, um die vorhandenen Überkapazitäten auf dem Strommarkt zu reduzieren, die heute das Stromnetz verstopfen und den Ausbau der erneuerbaren Energien
behindern. Die Landesregierung muss spätestens mit dem Ergebnis der Kohlekommission eine neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau treffen, die den
real noch benötigten Entnahmemengen entspricht und damit Klarheit für alle Beteiligten und Betroffenen schaffen.

4. Versorgungssicherheit ist kein Argument gegen die Energiewende
Die Landesregierung spielt mit den Sorgen der Menschen, wenn sie immer wieder die Versorgungssicherheit als Argument gegen einen Kohleausstieg ins Feld führt. Ein
solches Szenario entbehrt jeglicher wissenschaftlichen Grundlage. Im Gegenteil: In Deutschland gibt es heute enorme Überkapazitäten an konventionellem
Strom, der die Netze verstopft. Das führt dazu, dass selbst im Rheinischen Braunkohlerevier Gaskraftwerke stillstehen, weil sie unter diesen Bedingungen nicht
wirtschaftlich betrieben werden können. Daneben exportiert Deutschland 8 % seines Stroms ins Ausland.

Wir Grüne fordern:
– Die Überkapazitäten bei konventionellen Kraftwerken müssen abgebaut werden.
– Es müssen weitere effiziente Gaskraftwerke gebaut und mit Kraft-Wärme- Kopplung ausgebaut werden, um die Versorgungssicherheit zu garantieren.
– Die Landesregierung soll den reibungslosen Ersatzneubau von Gaskraftwerken unterstützen, z.B. durch die Förderung von Projekten auf alten
Kraftwerksstandorten.

5. Perspektiven schaffen für das Rheinische Revier
Die Landesregierung und Ministerpräsident Laschet klammern sich an der Braunkohle fest, statt den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu gestalten. Die Menschen vor Ort – ob direkt beschäftigt oder mittelbar von der Kohleverstromung betroffen -dürfen nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Landesregierung muss, gemeinsam mit ihnen, mit der Region neue Zukunftsperspektiven schaffen.
– Ministerpräsident Laschet und seine Vertreter*innen für das Land NRW müssen von Zuschauer*innen zu Akteur*innen werden und in der Kohlekommission und
der Bundesregierung entsprechend Mittel des Bundes einfordern, damit der Strukturwandel im rheinischen Revier gelingen und im mittelbar auch an der
Braunkohle hängenden Ruhrgebiet fortgeführt werden kann.
– Das beinhaltet eine Priorisierung von Infrastrukturprojekten des Bundes für die Region, vor allem bei den Schienenwegen und Ansiedlungen von Einrichtungen
des Bundes in der Region.

– Die Stärken des Rheinischen Reviers – inmitten von Hochschul- und Forschungsstandorten – als Wissenschaftsregion können noch viel stärker
gefördert werden.
– Das Rheinische Revier hat das Potenzial, zum Silicon Valley der Energiewende zu werden. So können gemeinsam mit dem Ruhrgebiet aus den Kohle-Hotspots des
letzten Jahrtausends Pionierregionen des ökologischen Wandels werden. Dies muss z. B. durch eine erhöhte Forschungsförderung und der Unterstützung bei
der Ansiedlung von Unternehmen gefördert werden.
– Vor allem aber die muss Landesregierung darauf drängen, die Alt- und Ewigkeitslasten des Bergbaus aus den Rückstellungen zu sichern und vom
Schicksal des Unternehmens zu entkoppeln, wie dies beim Steinkohlebergbau oder der Atomkraft bereits umgesetzt wurde. Die Region darf nach dem Ende des
Bergbaus nicht mit dessen Folgen alleine gelassen werden.

Wir Grüne in NRW stehen für konsequenten Klimaschutz, einen sozialverträglichen Strukturwandel im Rheinischen Revier und mutige Zukunftspolitik.
Die Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der Klimakrise ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Generation. Die Zeit wird knapp, wenn wir die Ziele des Pariser
Klimaabkommens noch erreichen wollen. Die Klimakrise macht keine Pause. Es ist an der Zeit, endlich zu handeln!

Sehr geehrter Herr Spreen,
die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt den folgenden Punkt in die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen.

Verkauf von RWE Aktien

Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkauf der RWE-Stammaktien zu einem Verkaufswert nicht unter 20 € pro Stück einzuleiten.

Begründung:
Am 11. März 2018 überraschten die RWE AG und E.On SE mit der Nachricht, sich über eine Übernahme der RWE-Tochter innogy SE durch die E.On SE und damit in Zusammenhang stehender Umstrukturierungen weitgehend einig zu sein. Demnach soll die innogy SE an die E.On SE gehen, wofür die RWE AG eine Beteiligung an der E.On SE erhalten soll. Der Geschäftsbereich der innogy SE, der sich mit Erneuerbare Energien befasst, soll nach der Übernahme wieder zur RWE AG gehen. Zusätzlich soll sich die RWE AG stärker auf das Geschäftsfeld der Energieerzeugung konzentrieren.

Mit der Transaktion zwischen der RWE AG und E.On SE findet im Strommarkt eine weitere Marktkonzentration statt. Die Einflussmöglichkeit des Kreises auf die Energiepolitik des Konzerns wird hierdurch noch weiter verringert bis unmöglich. Die Beteiligung des Kreises hat keinerlei strategische Bedeutung und die Energiepolitik des RWE Konzern konterkariert vielfach die gerade erst unterzeichneten Klimaschutzziele von Paris durch eine rückwärtsgewandte Unternehmenspolitik.
Das Erreichen der Klimaschutzziele von Paris – den Anstieg der globalen Temperatur unter 2 Grad Celsius zu halten – erfordert sofortiges und energisches Handeln.

Des weiteren spricht für einen Verkauf der RWE Aktien:
1.
Langjähriges und zum Teil noch andauerndes Festhalten an überholten Technologien
(Kernkraft, Kohle)

2.
Die Ausgliederung der Zukunftsbereiche in das Tochterunternehmen „Innogy SE“ richtet sich direkt gegen die (treuen) kommunalen Altaktionäre. Während Innogy sogen. „Institutionellen Anlegern“ angeboten wurde, hat sich RWE bewusst gegen ein Angebot z.B. eines Aktientausches, entschieden. Während Erneuerbare Energien, Netze und Infrastruktur vielversprechende Geschäftsfelder der Tochtergesellschaft sind, hat RWE die wenig zukunftsträchtigen Bereiche mit Kern- und Kohlekraftwerken behalten. Eine Art „Bad Bank“. Dieses Verhalten ist mindestens „kommunalunfreundlich“.

3.
Die Geschäftspolitik des Konzerns ist in sich nicht konsistent: Während Innogy in die
Zukunftstrends der Energiewirtschaft – Dekarbonisierung, Dezentralisierung und Digitalisierung – erhebliche Mittel investieren will, hält der Mutterkonzern RWE auch weiterhin an seiner „alten“ Geschäftspolitik fest. So wird die Aussage man wolle „Vorreiter sein für eine grüne und saubere Energiezukunft und die Energiewende…zu einem Erfolg machen“ nicht glaubwürdig.

4.
Dividendenzahlungen: auf Grund der hohen Belastungen aus rd. 28 Mrd. € Schulden im
Mutterkonzern RWE, werden evtl. Dividendenzahlungen von Innogy an RWE zunächst einmal für den dortigen Geschäftsbetrieb und die Tilgung der Altlasten benötigt. Selbst wenn aus dem einen oder anderen anhängigen Verfahren für RWE ein Schadensersatzanspruch erwachsen würde (Klage wg. Biblis gegen Land Hessen, Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen Kernbrennstoffsteuer, Verfassungsbeschwerde wegen Atomausstieg…), wäre dies sicherlich kein NACHHALTIGES Geschäftsmodell. Ferner ist immer noch nicht abschließend geklärt, welche Belastungen aus der Endlagerung des Atommülls, dem Kohleausstieg entstehen werden und wie
hoch der Abschreibungsbedarf für Kraftwerke sein wird.

5.
Die sinnlose Rodung im Hambacher Wald, die entgegen der Behauptungen von RWE, für den Weiterbetrieb des Tagebaues und der Kraftwerke nicht erforderlich ist. Ebenso wenig ist die dort lagernde Kohle notwendig, um die Energiesicherheit in NRW sicherzustellen. Die logische Konsequenz muss daher der Ausstieg des Kreises Kleve aus seiner Beteiligung an der RWE sein. Nach dem Haushaltsplan 2017 hält der Kreis Kleve 1.944.730 RWE-Aktien, die beim vorbenannten Verkauf ca. 38.894.600 € in die Kreiskasse bringen.

Die Situation in anderen Kommunen:
Der WDR schreibt am 24.8.2017: „
Die Stadt Mülheim will RWE-Aktien im Wert von 21,5 Millionen Euro verkaufen (Von insgesamt vier Millionen werden eine 1,4 Millionen Aktien abgegeben.).

Auch der Kreis Siegen-Wittgenstein will sich von seinen rund vier Millionen RWE-Aktien trennen. Am 13.06.2017 ist in der WAZ zu lesen: „Sechs Monate nach dem ersten Verkauf hat Bochum 2,2 Millionen RWE-Aktien veräußert. Laut NOZ vom 31.12.2017 soll die Veräußerung der RWE-Aktien im Landkreis Osnabrück 2018 erfolgen. Im Landkreis Mayen-Koblenz wurde mit dem Kreistagsbeschluss vom 19.06.2017 für die Veräußerung von bis zu 600.000 RWE-Aktien ab einem Kurswert von 13,50 € gestimmt. Auf Beschluss des Kreistages vom 15.12.2016 hat der Kreis Wesel am 24.03.2017 die
53.033 RWE-Aktien, die sich im Hoheitsvermögen des Kreises Wesel befunden haben, veräußert. Die 1.007.640 RWE-Aktien, die im Eigenbetrieb Kreis Wesel eingelegt waren, sind am 30.03.2017 verkauft worden. Der Kreis Viersen trennte sich von seinen RWE-Aktien, 30.06.2016.

Der Kreis Borken will seine RWE-Aktien verkaufen. Das haben die Kreispolitiker am 02.03.2017 beschlossen.
Auch die Stadt Bottrop entschied sich im November, ihre gut 500.000 Aktien zu veräußern. Selbst der harte Kern zerfällt. Die RW Energie Beteiligungsgesellschaft (RWEB), in der Dutzende einflussreiche Kommunen ihre Anteile über Zwischenholdings gebündelt haben, hält inzwischen nur noch 14,2 Prozent am Essener Versorger. Jahrelang war die Marke
von 15 Prozent eisern verteidigt worden.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine Fraktion bittet die Verwaltung um einen Bericht zur Situation der Schüler*innen, die an geschlossenen Förderschulen unterrichtet wurden.

In dem Zusammenhang wird u.a. um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

Welche Schulen besuchen die Schüler*innen jetzt?

Gibt es Kontakte zu den Eltern der Schüler*innen und Informationen über die Zufriedenheit der Eltern und der Lehrer*innen mit der neuen Situation?

Wie beurteilen die Schulen die Aufnahme der ehemals an den Förderschulen unterrichteten Schüler*innen?

Wie schätzt die Verwaltung das Gelingen der Inklusion an den Schulen ein?

Welche Probleme und Schwierigkeiten gibt es allgemein an den Kevelaerer Schulen unter dem Gesichtspunkt Inklusion?

Wie kann die Politik in Kevelaer ggfs. helfen?

Begründung

Der Fraktion haben besorgte Eltern von Kindern, die früher an Förderschulen unterrichtet wurden, berichtet. Sie haben das Gefühl, dass ihre Kinder nun nicht mehr so gefördert werden, wie es an den Förderschulen geschah. Einer veröffentlichten Studie der Bertelsmann-Stiftung „Unterwegs zur inklusiven Schule“ über den bundesweiten Grad der sogenannten Inklusion nach, besuchen

z.B. in Berlin nur noch 2,8 % aller Berliner Schüler eine separate Förderschule. 2009, als sich Deutschland im Zuge einer UN-Konvention zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystem verpflichtete, waren es noch 4,4 %.

Bei Kindern mit zusätzlichem Förderbedarf handelt es sich um Kinder mit Handicaps beim Lernen, bei Sprache, geistiger, körperlicher und emotionaler Entwicklung.

Zwar sehen viele Experten in einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen gemeinsam lernen, eine Bereicherung für alle Beteiligten. Aufgrund dieser Verschiedenheit beinhaltet das Konzept der Inklusion aber auch besondere Herausforderungen nicht zuletzt für die Lehrer*innen.

In diesem Zusammenhang interessiert die Fraktion die Einschätzung der Verwaltung, ob unsere Schulen und die Lehrer*innen in Kevelaer diesen Anforderungen gerecht werden können?

Inklusion an Schulen scheitert nämlich vielerorts, so das Fazit der Studie, an der fehlenden Unterstützung für die Lehrkräfte. Die Klassenzimmer in deutschen Schulen seien zwar deutlich heterogener geworden. Gleichzeitig aber wachse „das Unbehagen an der Inklusion in vielen Lehrerzimmern. Denn vielerorts werden Lehrkräfte noch zu wenig dabei unterstützt, mit dieser steigenden Vielfalt in den Klassen umzugehen.“ In den Kollegien fehlt die sonderpädagogische Kompetenz, damit die Lehrkräfte den unterschiedlichen Leistungsniveaus gerecht werden können.

Außerdem steigt die Quote rasant an, dass in den allgemeinen Schulen bei einer wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen ein sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert wird, auch bei Schülern, die schon früher an Regelschulen unterrichtet wurden.

Gibt es nur einen Weg:

Sonderpädagogen und Ressourcen müssen von den Sonderschulen an die Regelschulen verlagert werden?
Das Sonderschulsystem muss weg?

Wir freuen uns auf eine rege Diskussion.

Mir freundlichen Grüßen

Ulrich Huenerbein-Ahlers

Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Runden Tische Kleve, Emmerich am Rhein, südlicher Kreis Kleve/Geldern und Goch haben sich als vier lokale Bündnisse zusammengeschlossen, um ihre Arbeit
gegen häusliche Gewalt und deren Folgen zu vernetzen. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die gegenseitige Abstimmung und Verbesserung der Hilfen für Opfer häuslicher Gewalt, die Entwicklung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen, um vorbeugend Gewalt zu verhindern, und die Etablierung von Angeboten für Täter.
Die Weiterentwicklung der kreisweiten Zusammenarbeit der verschiedenen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfeeinrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Netzwerkes für ein gewaltfreies Zuhause im Kreis Kleve. Die Runden Tische werden koordiniert von den Gleichstellungsbeauftragten der Städte Kleve, Emmerich, Goch und Geldern.

Meine Fraktion beantragt,
dass sich die Stadt Kevelaer ebenfalls in das Netzwerk der Runden Tische einbringt,
– um Menschen, die Gewalt erfahren haben, dazu zu bringen, nicht länger zu schweigen und Hilfe zu suchen.
– um deutlich zumachen, dass Gewalt kein Mittel der Konfliktlösung ist, weder zu Hause noch draußen.
– die MitarbeiterInnen in öffentlichen Einrichtungen, in Politik, in Schulen und Kindergärten, in Vereinen und in Kirchen für das Thema „häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren, qualifizieren und mobilisieren.
– die Öffentlichkeit für das Thema zu interessieren. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, bitte schaffen Sie die Voraussetzungen für ein wirkungsvolles Engagement der Stadt Kevelaer, so wie es die anderen Städte ebenfalls praktizieren.

Wir glauben, dass dieses Engagement ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen häusliche Gewalt ist.
Mit freundlichen Grüßen

gez.
Ulrich Huenerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

meine Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

1.Wie haben sich in Kevelaer die Starkregen-Ereignisse in den letzten Jahren entwickelt?

2.Hat die Verwaltung bereits auf die Zunahme von Starkregen-Gefahr reagiert?

3.Welche Maßnahmen hält die Verwaltung für erforderlich für einen besseren Starkregenschutz?

4.Gibt es in Kevelaer Gefahrenkarten (§ 74b WHG Abs. 2) ?

5.Gibt es für Kevelaer eine Analyse von Starkregengefahrenkarten mit Risikobewertung?
6.Werden bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich der Schutz von Leben und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung
berücksichtigt?

7.Berücksichtigt die Verwaltung das Merkblatt DWA-M119 „Risikomanagement in der kommunalen Überflutungsvorsorge für Entwässerungssysteme bei
Starkregen“?

8.Gibt es für Kevelaer ein Regenwassermanagement mit Abflussvermeidung, – verzögerung und -Rückhalt?

9.Werden die Generalentwässerungspläne regelmässig aktualisiert?

10.Gibt es eine Information und Beratung der von Starkregengefahren Betroffenen?

Begründung:
Starkniederschläge mit extremen Regenintensitäten haben in der jüngeren Vergangenheit vermehrt zu schweren Überflutungen in Siedlungsgebieten
geführt. Einige dieser urbanen Sturzfluten haben sogar Menschenleben gekostet und örtlich Sachschäden in mehrstelliger Millionenhöhe verursacht. Allein dies
verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, der Überflutungsvorsorge eine erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken. Derartige Niederschläge bringen in kürzester Zeit sehr große Niederschlagsmengen auf Flächen von wenigen Quadratkilometern. Sie gehen einher mit Gewitter und Hagel. Urbane Sturzfluten können generell überall – auch fernab von Gewässern – und im Zuge des Klimawandels zukünftig vermehrt vorkommen. Anders als bei Flusshochwasser ist bei urbanen Sturzfluten derzeit keine nennenswerte Vorwarnzeit möglich. Die Starkregenabflüsse übersteigen die Leistungsfähigkeiten von Grundstücksentwässerungen, Kanalisation und Gewässern oft bei weitem. Über die hohen, rein monetären Schäden hinaus kann sich zudem eine akute Gefahr für Leib und Leben ergeben; beispielsweise im Bereich von kritischen Infrastrukturen wie Elektrizitätsanlagen oder Unterführungen, Tiefgaragen und Tunneln oder in Kinder- und
Senioreneinrichtungen. Diesen Sachverhalt vor Augen ergeben sich aus kommunaler Sicht wichtige Fragen.

– Sind in unsrer Stadt besonders überflutungsgefährdete Bereiche bekannt?
– Gibt es in diesen Gebieten empfindliche Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Seniorenheime oder Einrichtungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität?
– Sind an diesen Stellen schon Vorsorgemaßnahmen getroffen?

Leider wird häufig erst in der Nachbetrachtung deutlich, dass sowohl von kommunaler als auch von privaten oder gewerblichen Grundstückseigentümern
Vorsorgemaßnahmen hätten getroffen werden können. Als erste Reaktion werden von Betroffenen meist leistungsstärkere Kanäle gefordert. Doch weder aus technischen noch aus wirtschaftlichen Gründen können Kanalisation so ausgebaut werden, dass sie bei seltenen
Extremniederschlägen einen vollständigen Überflutungsschutz bieten. Das öffentliche Entwässerungssystem kann lediglich einen Grundbeitrag zum Überflutungsschutz leisten. Es müssen künftig neue Wege der Ableitung und Rückhaltung verfolgt und der private Objektschutz stärker in den Vordergrund
gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
die Verwaltung möge prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen, den Baumbestand auf dem Kapellen Platz und dem Luxemburger Platz als Naturdenkmal nach Bundesnaturschutz- und Landesnaturschutzgesetz eintragen zu lassen?

Begründung:
Der unvergleichliche Charakter der beiden Plätze mit den kirchlichen Gebäuden und Denkmal geschützten Fassaden wird maßgeblich durch den alten Baumbestand geprägt. Ohne diese Bäume wäre die einmalige Atmosphäre des Stadt-Raumes zerstört. Die Unterschutzstellung als Naturdenkmal könnte z.B. als flächenhaftes Naturdenkmal, ähnlich wie der Brunnenpark in Hofgeismar erfolgen. Der Schutz begründet sich durch die Eigenart und Schönheit, sowie seinen Wert für Heimatkunde und die kirchliche Geschichte der Wallfahrtsstadt Kevelaer

Damit verbundene Verzögerungen bei der Realisierung des !HK sind zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher
WWW.GRUENE-KEVELAER.DE

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,
der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung möge in der nächsten Sitzung beraten über:

1. Möblierung der Hauptstraße mit Bänken und Fahrrad-Abstellmöglichkeiten.
2. Möblierung des Roermonder Platzes mit zusätzlichen Bänken.

Begründung:
Beschlusslage bezüglich der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in der neu gestalteten Hauptstraße ist, dass „auf das Aufstellen von Fahrrad­Abstellmöglichkeiten zunächst verzichtet werden soll“. Im Zuge unserer Initiativen, Kevelaer näher hin zu einer Fahrrad freundlicheren Stadt zu entwicklen, halten wir eine Entscheidung für gekommen, welche Produkte von Fahrrad-Abstellmöglichkeiten und Bänken auf der Hauptstraße an welchen Stellen aufgebaut werden.
Abstimmung und Beschaffung der „Möbel“ erfordern Zeit.

Es ist aus unserer Sicht erstrebenswert, wenn sich später die neue Hauptstraße komplett, d.h. mit Fahrrad-Abstellmöglichkeiten und Bänken den Bürgerinnen und Besuchern präsentiert.

Die bisher solitäre Bank auf dem Roermonder Platz erfreut sich einer offensichtlichen Beliebtheit und wird stark genutzt. So lässt sich das Leben auf dem Platz entspannt beobachten, wenn man/frau keinen Besuch der umliegenden Gastronomie wünscht.

Lt. ,,Flurfunk Hakko“ sind die Bürgerinnen und Besucherinnen hoch erfreut über die aufgestellte Bank und fragen nach weiteren Sitzbänken, da die vorhandene Bank ständig besetzt sei.

In der Vergangenheit wurde bei der Frage, ob Bänke auf dem Roermonder Platz platziert werden als Gegenargument eine nicht gewünschte mögliche Frequentierung von „speziellen“ Benutzern ins Felde geführt.

Eine Diskussion über dieses sensible Thema würden wir, wenn gewünscht, im Ausschuss führen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

meine Fraktion bittet die Verwaltung, dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung Möglichkeiten aufzuzeigen:

1.Wie kann die Stadt Kevelaer bei der Aufstellung von Bebauungsplänen z.B. via
textlichen Festsetzungen oder Gestaltungssatzung verhindern, dass Vorgärten
mit Folie, Steinen und Splitter versiegelt und als Steinwüsten „gestaltet“
werden, damit Grün im Vorgarten keinen Platz mehr hat?

2.Kann die Stadt Kevelaer via Satzung (Ortsrecht) verhindern, dass Vorgärten
nachträglich durch Umgestaltung in geschotterte Flächen verwandelt werden
und versiegelte Stellplätze für Fahrzeuge im Vorgarten angelegt werden, statt
dort für Nachbarn und Stadtbild bunt blühende Vorgärten zu erhalten.

Begründung:
Der Vorgarten ist die Visitenkarte der Bewohner. Trend unserer Zeit sind sterile
Vorgärten mit Steinen, Schotter und Wurzelsperren. Ökologisch völlig unsinnig,
weil nicht bunt blühend und artenreich. Abschreckende Beispiele, wie man es
nicht machen sollte.

Wir wollen blühende Blumen statt Schotter, damit grüne Vorgärten zur
Artenvielfalt, wenn auch nur auf kleinen Flächen beitragen. Viele kleine Flächen
summieren sich als positiver Beitrag für unsere Umwelt und die Biodiversität.

Bei Stark-Regenereignissen der letzten Tage kann das Wasser auf diesen
Steinwüsten nicht versickern und fließt oberirdisch in die Kanalisation, mit den
bekannten Auswirkungen.

Nach ein paar Jahren säen sich Wildkräuter trotzdem und werden dann mit
Glyphosat etc. tot gespritzt. Der Kreis schließt sich.

Wir wollen, dass die „Visitenkarte Steinwüste“ rückgängig gemacht wird oder erst
garnicht entsteht, sondern die Gärten, am besten auch die hinter dem Haus,
naturnah mit heimischen Kräutern und Pflanzen gestaltet werden.

Die Bienen, Vögel, Insekten und Nachbarn werden dankbar sein für ökologische
bunte Vielfalt und ansehnlichen Artenreichtum.

Mit freundlichen Grüßen
++++
Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschließen:

Die Stadt Kevelaer unterzeichnet die Deklaration  „Biologische Vielfalt in Kommunen“.
http://www.kommbio.de/files/web/doks/download/Deklaration.pdf

Die Stadt Kevelaer tritt dem Bündnis Kommunen für biologische Vielfalt e.V. bei.
http ://www.kommbio.de/home/

Begründung:
Mittlerweile haben mehr als 250 Kommunen die Deklaration „ Biologische Vielfalt in Kommunen“ unterzeichnet. Damit hat sich eine äußerst erfreuliche Zahl an Kommunen dazu bereit erklärt, den Erhalt der biologischen Vielfalt als Grundlage einer nachhaltigen Stadt- und Gemeindeentwicklung verstärkt zu berücksichtigen.
Mit der Deklaration sprechen sich die Unterzeichnerkommunen dafür aus, konkrete Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Damit reagieren sie auf den voranschreitenden Verlust an biologischer Vielfalt. In Deutschland werden über 70 Prozent aller Lebensräume als bedroht eingestuft.

Bereits 1992 hat Deutschland das übereinkommen über die Biologische Vielfalt unterzeichnet und sich damit verpflichtet, dem Verlust der Biodiversität Einhalt zu gebieten.
In Deutschland gibt es etwa 70.000 Tier- und Pflanzenarten.

Davon sind bereits 7 .000, also 10% gefährdet. Bei den Wirbeltieren, sieht es noch dramatischer aus: Hier sind sogar 35 Prozent gefährdet. Auch die Bestände früherer Allerweltsarten, wie z.B. die Feldlerche sind seit den 1980er Jahren in NRW um 75 Prozent drastisch eingebrochen.  Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ ist ein Zusammenschluss von im Naturschutz engagierten Kommunen.

Es stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld des Menschen und rückt den Schutz der Biodiversität in den Blickpunkt. Gerade Städte, Gemeinden und Kreise sind z.B. beim Erhalt von Lebensräumen, der Abfallentsorgung und intelligenter Bauleitplanung gefordert, den Verlust der Arten zu stoppen. Grünflächen unserer Städte könnten durch geeignete Planung und zielorientiertes Handeln wahre ,,Naturparadiese“ sein.  Politik und Verwaltung haben in vielfältiger Weise große Einflussmöglichkeiten auf den Schutz unserer Natur.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

meine Fraktion bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzung des Sozialausschusses über die Situation der Wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit Bedrohten in Kevelaer zu berichten. Beispielsweise wären Informationen über Fluktuation und Anzahl der Personen, zu Übernachtungsmöglichkeiten, zu Versorgungsmöglichkeiten mit Dingen des täglichen Bedarfes, über finanzielle Unterstützung durch die Stadt und über vorhandene psychologische Unterstützungsangebote aufzuzeigen.

Mit freundlichen Grüßen ins Rathaus

Ulrich Hünerbein-Ahlers
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

der Rat der Stadt möge beschießen:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Stadt Kevelaer (Innenstadt) ein ganzheitliches Beleuchtungskonzept mit fachlicher Unterstützung zu erarbeiten, bzw. erarbeiten zu lassen. Der Bereich des Konzeptes erstreckt sich mindestens auf die Hauptstraße, den Kapellenplatz und den Peter-Plümpe-Platz – Marktstraße.

Begründung:

Eine moderne und zukunftssichere öffentliche Beleuchtung ist ein Gewinn für jede Stadt. Energieeffiziente Beleuchtungslösungen eröffnen weitreichende Einsparmöglichkeiten, schonen das Klima und tragen zur urbanen Lebensqualität bei.

Die Beleuchtung trägt wesentlich zum Erscheinungsbild einer Stadt bei. Tagsüber prägen die Leuchten das Stadtbild durch Form und Design. Sie fügen sich dezent in das Stadtbild ein oder ziehen durch expressive Formen die Blicke auf sich.
Die Leuchte wird als Objekt im Raum wahrgenommen und kann so den Auftritt einer Stadt positiv beeinflussen. Leuchten sind ein wichtiger Teil der Stadtarchitektur und prägen das Stadtbild.

In der Nacht bestimmt vor allem ihre Lichteinwirkung, ob die Menschen gut sehen können und sich in ihrer Umgebung wohlfühlen. Atmosphäre und Ambiente werden maßgeblich durch das Licht bestimmt. Attraktiv beleuchtete Städte ziehen Besucher an und bieten neue Impulse für Gastronomie und heimische Wirtschaft.
Die Beleuchtung in verkehrsberuhigten Zonen sorgt für eine angenehme Stimmung und ein Gefühl von Sicherheit.

Das Leben in der Stadt spielt sich vorwiegend auf Plätzen und in Fußgängerzonen ab. Hier will man sehen und gesehen werden. Hier laden Restaurants, Kneipen und Geschäfte Bewohner und Touristen zum Einkaufen, Bummeln, Verweilen, Genießen und Entspannen ein.

Bei der Beleuchtung von innerstädtischen Bereichen wie Fußgängerzonen und
Plätzen zählt einerseits die Funktion, die den Passanten Sicherheit bietet und bei der Orientierung behilflich ist. Andererseits soll eine einladende und reizvolle Atmosphäre erzeugt werden, die die Menschen in die Städte lockt und ihnen den Eindruck
vermittelt, an einem attraktiven Ort zu sein und sich wohlzufühlen.

Wird durch akzentuiertes Licht beispielsweise ein Bauwerk, ein Kunstwerk oder ein Wahrzeichen hervorgehoben, dann setzt sich die Stadt ganz bewusst mit ihrer
Geschichte, mit ihrer religiösen, sozialen und kulturellen Verantwortung auseinander und schafft so ein positives „Stadt-Gefühl“.

Sicherheit auf Straßen und Wegen wird im hohen Maße durch die richtige Beleuchtung beeinflusst. Dabei sind die lichttechnischen, normativen und gestalterischen
Anforderungen ausgesprochen hoch und erfordern das umfangreiche Wissen von Fachleuten und Planern.

Nach Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Lichtimmissionen als schädliche
Umwelteinwirkungen eingestuft, wenn sie durch ihre Art, Ausmaß oder Dauer
Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit herbeiführen. Deshalb ist es wichtig, diese Faktoren bereits bei der lichttechnischen Planung zu berücksichtigen. Scheint das Licht der Straßenbeleuchtung z.B. nachts ins
Schlafzimmer, wird der Mensch in seiner Ruhephase gestört. Doch auch Tier- und Pflanzenwelt reagiert sensibel auf künstliches Licht in ihrem nächtlichen Lebensraum. Moderne Beleuchtungsanlagen schaffen hier weitgehend Abhilfe.

Außenleuchten sind Investitionsgüter und oft weit über 20 Jahre im Einsatz. Hier
sollte unbedingt auf langlebige und neuwertige Produkte gesetzt werden, sonst wird das vermeintlich günstigere Produkt auf längere Sicht das deutlich teuere.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten:

Das IHK und die Umsetzung des Masterplanes bieten in unserer Stadt die einmalige Gelegenheit, ein ganzheitliches, abgestimmtes und harmonisches Beleuchtungskonzept für die Hauptstraße, den Kapellenplatz und später auch für den Peter-Plümpe-Platz zu entwicklen.

Eine fachplanerische Beratung erscheint vor dem Hintergrund der Kompliziertheit
der Thematik und der zu beachtenden Probleme und ihrer richtigen Lösungen
unverzichtbar.

Meine Fraktion ist der festen Überzeugung, dass der finanzielle Aufwand eine gute und richtige Investition in die Zukunft unserer Stadt, für unsere BesucherInnen und für unsere Bürger und Bürgerinnen darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Röhr
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

Der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:

Die Stadt Kevelaer prüft eine Teilnahme am WIFI4EU-Programm.

Mit der Initiative soll kostenloses WLAN, d.h. einen freien Zugang zu schnellem
Internet an öffentlichen Plätzen in der EU gefördert werden.
Gemeinden erhalten eine EU-Förderung, um kostenlose WLAN-Hotspots
einzurichten. Die EU stellt dafür 120 Mio. Euro zur Verfügung. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach dem Windhundprinzip. Die Vergabe der Gelder erfolgt nur, wenn sichergestellt wird, dass den Nutzern keine Werbung angezeigt oder persönliche Daten für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Die Betreiber der Hotspots müssen für die Netzanbindung und die Instandhaltung der Anlagen aufkommen und den Hotspot für mindestens drei Jahre betreiben.

Einmal registriert, können sich die Nutzer dann in alle WIFI4EU-Hotspots in mehr als 6.000 Gemeinden einloggen.

Weitere Infos unter:

http://infosilo.info/dekom/wifi4eu-eu-finanziert-freies-wlan-fuer-alle-staedte-und-gemeinden-in-europa/

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Röhr
Fraktionssprecher

Information von BürgerInnen und Rat über Gleichstromprojekt A-Nord

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

die Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH plant derzeit eine Gleichstromverbindung von Emden nach Osterath mit der Bezeichnung „A-Nord“.

Noch im Verlauf des Jahres 2018 soll ein Vorschlag für die konkrete Trassenführung erarbeitet werden, zu dem dann Bürger- und Behördenbeteiligungen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durchgeführt werden.

Nach den heute vorliegenden Unterlagen könnten Bereiche des Stadtgebietes von Kevelaer, hier der Achterhoek, in den Untersuchungsraum bzw. in den Korridor
fallen.

Meine Fraktion bittet Sie,

die BürgerInnen in geeigneter Form über die Pläne zu informieren und sie ausdrücklich auch auf die Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten
hinzuweisen.

In den politischen Gremien frühzeitig das Behördenbeteiligungsverfahren mit Vorstellung der Planung und ggfs. Stellungnahme der Stadt zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Huenerbein-Ahlers
stellvertr. Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

meine Fraktion bittet die Verwaltung um Prüfung, ob nachträglich in das IHK die Erstellung eines Verkehrsleit- und Parkkonzeptes für die Innenstadt aufgenommen werden kann?
Sollte dies möglich sein, müsste der Rat darüber entscheiden?
Leider wurde im IHK aus unserer Sicht ein Verkehrskonzept schlicht vergessen.
Nicht nur wegen der Umgestaltung des Peter-Plümpe-Platzes ist eine grundsätzliche neue Ausrichtung eines Verkehrs- und Parkleitkonzeptes für die Innenstadt erforderlich. Die Steigerung der Attraktivität der Innenstadt kann wesentlich durch eine innovativere, weil für Fußgänger und für Fahrradfahrer freundlichere Verkehrsführung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden.
Die Bahnstraße, die sich z.Zt. mit zu vielen Leerständen „auszeichnet“, würde durch eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs aufgewertet. Mehr und vor allem sicherere Fahrradwege werden die BürgerInnen ermuntern, auf das Auto zu verzichten. Die neuen E-Bikes ersetzen immer öfter das Auto, weil Mann und Frau entspannt und schnell Büro, Geschäfte und auch weiter entfernt liegende Ziele erreichen kann. Ausreichende und sinnvoll angeordnete Abstellplätze auch für Fahrräder tragen dazu bei, sich dem von der CDU vorgeschlagenen Ziel einer fahrradfreundlichen Stadt anzunähern.
Die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigern von parkenden und fahrenden Autos befreite Zonen wesentlich. Dies hat sich mittlerweile leider noch nicht bei allen Akteuren herumgesprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Röhr
Fraktionssprecher

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pichler,

im Rahmen der Beratung der Fraktionsvorsitzenden über die künftige Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende und in der Presse wird der Herr Bürgermeister zitiert: „Wir kommen an der Zahlung des Geldes nicht vorbei.“
Für die Ausschüsse summieren sich die Zahlungen an die Vorsitzenden auf 27.859,- € / Jahr. Dabei ist es für die Zahlung der Aufwandsentschädigung unerheblich, ob der Ausschuss tagt oder nicht. Die Vorsitzenden bekommen die Pauschale monatlich.
Das Innenministerium gestattet den Kommunen allerdings, einzelne Ausschüsse auszunehmen, wenn diese selten tagen. Der Wahlausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss sind vom Gesetzgeber ausgenommen.
In Wachtendonk hat der Bürgermeister vorgeschlagen, auf Extrazahlungen zu verzichten.
Der Rat der Stadt Wachtendonk hat einstimmig einen Beschluss gefasst und einige Ausschüsse ausgenommen.

Meine Fraktion stellt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Kevelaer möge beschließen:
Unter der Voraussetzung, dass der Beschluss der Gemeinde Wachtendonk von der Kommunalaufsicht nicht beanstandet wird, werden in Kevelaer die Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden folgender Ausschüsse nicht gezahlt, d.h. diese Ausschüsse werden ausgenommen:
Ausschuss für Gebäudemanagement und Umweltschutz
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Betriebsausschuss
Kulturausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Schul- und Sportausschuss
Sozialausschuss
Wahlprüfungsausschuss

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Röhr
Fraktionssprecher

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