Innenentwicklung versus Außenentwicklung – Antrag vom 1. Juli 2022

An den Bürgermeister durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Antrag auf Stellungnahme der Verwaltung und Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Beschlussfassung:

„Innenentwicklung versus Außenentwicklung“
Begründung:
Innen vor Außenentwicklung ist das Prinzip und der Grundsatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung.
Die Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme, eine erhöhte Ressourceneffizienz und der
Schutz von Natur und Landschaftsräumen sowie Ökosystemen kann nur durch eine starke
Innenentwicklung erreicht werden. Insofern stellen wir die Frage, ob die Stadtentwicklung in Kevelaer künftig diesen Zielen gerecht wird?
Schon 2013 wurde im BauGB der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung formuliert,
allerdings ohne zwingende rechtliche Wirkung.

Außenentwicklung wird als „Bauen auf der grünen Wiese“ bezeichnet, d.h. im Außenbereich, wo
Bauen grundsätzlich nicht erlaubt ist, weil der Bereich nicht zum Siedlungsbereich gehört.
Kommunen schaffen mit der Ausweisung von neuen Wohn und Gewerbegebieten auf der grünen
Wiese das Bau und Planungsrecht. Dies führt zur Zersiedlung der Landschaft, Zerstörung der Natur
und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen, Verschlechterung des Lokalklimas, des Wasserhaushalts.
Gründe für die Außenentwicklung liegen in der kommunalen Finanzabhängigkeit von Gewerbe
und Einkommenssteuer. Wirtschaftliche Faktoren sind entscheidend und ökologische Auswirkungen
werden in Kauf genommen. Erschließungs- und Folgekosten aufgrund neuer Infrastruktur sind wirtschaftliche Konsequenzen. Soziale Folgen sind die Schwächung der Stadtzentren und die Ausdünnung von Ortskernen. Leerstände prägen die Stadtzentren und Innenstädte, der Stadtrand wächst im Außenbereich mit Einfamilienhäusern, Gewerbegebieten, Supermärkten und wird durch das Auto erschlossen. Hier kann nur mit einer nachhaltigen Innenentwicklung durch die Kommune gegengesteuert werden. Geschieht dies in Kevelaer, ist die Frage?
Schaffen wir neuen Wohnraum, Arbeitsplätze und Dienstleistungen auf Flächen des Innenbereiches
und schonen damit Naturflächen und Böden, vermeiden wir den Flächenverbrauch im Außenbereich?
Schließung von Baulücken, der Abriss, der Neubau und die Erweiterung von einzelnen Gebäuden, die
Aufstockung von Einfamilienhäusern, Supermärkten und öffentlichen Gebäuden schaffen neuen
Wohnraum. In der Praxis lässt sich durch eine vorausschauende Bodenpolitik die Voraussetzung
schaffen für eine flächensparende, verkehrs- und energieeffiziente Stadtentwicklung. Durch das Vorkaufsrecht hat die Kommune die Möglichkeit, im Innenbereich Flächen zu erwerben und über die Konzeptvergabe nach dem besten Nutzungskonzept zu beplanen und zu bebauen.
Neben einer städtebaulichen Nahverdichtung soll bei einer doppelten Innenverdichtung auch die
Freiraumqualität dichter werden.

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