Die Fraktion beantragt die Erweiterung und Ergänzung der o.a.
Beschlussvorlage 83c/2023 im StEA am 21. März 2024:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt
Kevelaer beschließt unter Punkt 4
Vorbereitung der Aufgabenstellung für das Nähmobilitätskonzept zur
Beschlussfassung am 28.11.2024
- Schaltung bei Lichtsignalanlagen für Fußgänger und Radfahrer (FUSS 6)
Um Wartezeiten an Fußgängerbedarfsampeln zu verringern und
Grünzeiten zu optimieren, ist vorgesehen die Fußgängerampeln mit
hohem Fußgänger- und Radfahreraufkommen mit einer bedarfsgerechten
Steuerung auszustatten. - Radabstellanlagen an zentralen Bushaltestellen (MULT 3)
An zentralen Bushaltestellen, an denen bedeutsame Stadt- und
Regionalbuslinien verkehren, werden nach Möglichkeit abschließbare und
überdachte Radabstellanlagen errichtet, um die Verknüpfung von Rad und
Bus zu fördern. - Temporäre Aufstellung mobiler Radabstellanlagen (RAD 10)
Um den Bedarf im Vorfeld einer festen Installation von Radabstellanlagen
an einem bestimmten Ort zu ermitteln, ist es sinnvoll und kostengünstig
zeitlich begrenzt mobile Radabstellanlagen an unterschiedlichen
Standorten im Stadtgebiet zu verorten. - Schulisches Mobilitätsmanagement (SONST 2)
Ziel ist die Förderung einer sicher und nachhaltigen Mobilität von Kindern
und Jugendlichen.
Handlungsfelder:
Infrastruktur und Verkehrsregelung
Verkehrserziehung und Mobilitätsbildung
Organisation und Information - Im Zuge einer ohnehin in 2024 durchzuführenden Rad-Verkehrsschau
werden - neuralgische Knotenpunkte identifiziert und sukzessive entschärft.
(MIV 6) und (RAD 7) - unsichere Querungsmöglichkeiten und Überleitungen identifiziert und
sukzessive entschärft. (FUSS 5) und (RAD 5)
Begründung:
Das von der Verwaltung beauftragte büro stadtVerkehr hat im
Verkehrskonzept für die Stadt Kevelaer acht Maßnahmenfelder mit 51
„Steckbriefen“ erarbeitet.
Dabei empfiehlt das büro stadtverkehr 18 Maßnahmen zur prioritären
Umsetzung, weil diese die größte Wirkung aufweisen was
Verlagerungseffekte auf den Umweltverbund, die Reduzierung der
Verkehrsbelastung im Kernort betreffen oder sie sind Voraussetzung für
darauffolgende Maßnahmen, z.B. Nähmobilitätskonzept.
Der Rat der Stadt hat als verkehrliches Entwicklungsszenario „Förderung
des Umweltverbundes“, welches grundsätzlich als Leitplanken der
zukünftigen gesamtstädtischen verkehrlichen Entwicklung gilt, unter
anderem eine Verlagerungswirkung mit bis zu 9 % der täglichen Wege
vom MIV auf den Umweltverbund beschlossen.
Die Verlagerungswirkung soll dabei vornehmlich auf den Fuß- und
Radverkehr erfolgen.
Nach gefühlt drei Jahren, die wir in Workshops, bei Bürgergesprächen und
im politischem Austausch verbracht haben, halten wir die Zeit für
gekommen, endlich einen ersten konkreten Schritt in Richtung
Nähmobilitätskonzept zu gehen.
Selbiges ist Voraussetzung für die Aufnahme in die AGFS NRW, die wir
anstreben um mit Geldern und Kleve gleichzuziehen und um an
Fördertöpfe zu gelangen, für die eine Mitgliedschaft Voraussetzung ist.
So hat die Stadt Kevelaer aus einem Fördertopf zwar 430.000 € für die
Sanierung einer Brücke über die Fleuth, die Stadt Geldern aber, als
Mitglied in der AGFS, 1,6 Mio. € für Radverkehrsanlagen erhalten.
Wir wollen mit dem Antrag auch ein deutliches Zeichen in die Bürgerschaft
setzen, dass die Politik jetzt handelt und nicht schiebt und schiebt und
schiebt.

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