Bürgerentscheid Nationalpark Reichswald

Anders als andere Schutzgebietsformen wie Naturschutzgebiete oder Naturparke sind Nationalparke dem sogenannten „Prozessschutz“ gewidmet. Das heißt, dass ein überwiegender Teil des Gebiets sich selbständig entwickeln und so den „ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik“ gewährleisten kann.

Zusätzlich ist ein Nationalpark dem Naturerlebnis der Bevölkerung, der Bildung und der Wissenschaft gewidmet, soweit die Schutzzwecke dadurch nicht gefährdet werden. Denn das sollten wir nicht vergessen: Naturschutz ist aus dem Bedürfnis entstanden, die „schöne“ Natur zu erhalten, damit auch zukünftige Generationen sich daran erfreuen können. Deswegen geschieht Naturschutz immer auch für den Menschen, nicht gegen ihn.

Deshalb: beim Bürgerentscheid „JA“ stimmen! Der Bürgerentscheid findet von Mitte November bis zum 11. Dezember statt.

Weitere Infos hier.

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