Einführung einer Verpackungssteuer – Antrag vom 4. Februar 2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt eine kommunale Verpackungssteuer einzuführen, die sich an der Tübinger Verpackungssteuer orientiert. Hierzu soll die Verwaltung beauftragt werden, eine entsprechende Satzung zu entwerfen und die rechtlichen sowie administrativen Rahmenbedingungen für die Einführung dieser Steuer zu erarbeiten.

Begründung:

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1726/23) ist nun endgültig geklärt, dass eine kommunale Verpackungssteuer zulässig ist. Die Stadt Tübingen hat seit dem 1. Januar 2022 eine entsprechende Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Speisen und Getränke eingeführt, um den Verpackungsmüll zu reduzieren und Mehrwegsysteme zu fördern. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Steuer nun als rechtmäßig bestätigt.                                                                          

Das Urteil stellt fest, dass es sich bei der Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauchssteuer handelt, für die Kommunen die Gesetzgebungskompetenz besitzen. Gleichzeitig wurde bestätigt, dass sie weder gegen Bundes- noch EU-Recht verstößt und mit den abfallrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Damit eröffnet sich auch für die Stadt Kevelaer die Möglichkeit, eine eigene Verpackungssteuer einzuführen.

Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um dem steigenden Müllaufkommen durch Einwegverpackungen entgegenzuwirken. Insbesondere in der Gastronomie und im to-go-Bereich entstehen erhebliche Mengen an Plastik- und Einwegverpackungen, die nicht nur das Stadtbild belasten, sondern auch die Umwelt und die kommunale Abfallwirtschaft erheblich beanspruchen.

Bereits am 02.06.2023 wurde im Bürgerantrag zur Vorlage 89/2023 eine Initiative aus der Bürgerschaft (Michael Pothmann) vorgelegt, die eine stärkere Reduzierung von Einwegverpackungen forderte. Kevelaer hat nun mit der Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht die Chance, diesem Anliegen Rechnung zu tragen und einen wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Stadtentwicklung zu gehen.

Die Einführung einer Verpackungssteuer bietet folgende Vorteile:

• Reduzierung des Verpackungsmülls, insbesondere im öffentlichen Raum

• Förderung von Mehrwegsystemen und umweltfreundlichen Alternativen

• Finanzielle Entlastung der Stadtreinigung und kommunalen Abfallentsorgung

• Verantwortungsbewusster Umgang mit Ressourcen und Vorbildfunktion für andere                                       Kommunen

Gemäß § 2 Abs. 2 KAG NRW ist eine Satzung für eine kommunale Verpackungssteuer nur dann gültig, wenn sie sowohl vom Kommunalministerium als auch vom Finanzministerium genehmigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn eine Steuer erstmals erhoben werden soll. Das bedeutet, dass eine Gemeinde in NRW nicht einfach eigenständig eine Verpackungssteuer erheben kann. Sie benötigt dafür eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Landesministerien.

In Anbetracht dieser rechtlichen, ökologischen und ökonomischen Argumente bitten wir die Verwaltung um Ausarbeitung einer Verpackungssteuersatzung für die Stadt Kevelaer, sowie die Zustimmung der zuständigen Landesministerien einzuholen.

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