Antrag: Kevelaer lehnt die Bezahlkarte für Geflüchtete ab und beschließt die Nutzung der Opt-Out-Regelung 15. März 2025 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt,der Rat möge beschließen, dass die Stadt Kevelaer keine Notwendigkeit sieht für die Einführung einer sogenannten „Bezahlkarte“ für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune und möchte am etablierten System der Auszahlung festhalten.Daher möge der Rat der Stadt Kevelaer die Nutzung der Opt-Out-Regelung befürworten, die im Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes NRW vorgesehen ist. Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte vorzunehmen und weitere Beschlüsse, sofern erforderlich, vorzubereiten. Begründung:Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt, diese wird im ersten Quartal 2025 in Landeseinrichtungen ausgegeben und ab dem zweiten Quartal ist auch der Rollout in den Kommunen geplant.Im Unterschied zu anderen Bundesländern hat die schwarz-grüne Landesregierung in NRW allen Kommunen die Möglichkeit geben, sich gegen die Einführung der Karte zu entscheiden („Opt-Out-Regelung“). Vor Ort etablierte Lösungen, wie etwa die Überweisung der Asylbewerberleistungen auf ein Bankkonto, können damit rechtssicher fortgeführt werden. Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht aus unterschiedlichen Gründen bundesweit in der Kritik: Die Bezahlkarte wird den bürokratischen und finanziellen Aufwand für unsere Verwaltung weiter erhöhen und steht damit dem Ziel der Entbürokratisierung entgegen. Die konkrete Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens bedeutet einen Eingriff in die Autonomie und Freiheit der geflüchteten Personen. Sie ist daher evtl. unzulässig – den Kommunen drohen bei Einführung der Bezahlkarte Gerichtsverfahren, die ebenfalls bearbeitet wer- den müssen und Kosten verursachen. Die Bezahlkarte wird die Migration nicht beschränken. Auch wenn Leistungen nicht mehr bar ausgezahlt und Rücküberweisungen an die Familien oder an „Schlepper“ unmöglich werden, werden sich Menschen weiter auf den Weg machen, da Stabilität, Schutz vor Verfolgung oder bereits in Deutschland lebende Verwandte und die Aussicht, durch reguläre Jobs auch die Familie in der Heimat unterstützen zu können weiterhin wichtige Migrationsgründe für die Flucht sind. Des Weiteren hat die Bezahlkarte eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung. Sie stigmatisiert Menschen und bevormundet sie in ihrer Lebensführung. Dadurch wirkt sie letztlich auch der Integrationsarbeit vor Ort entgegen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird erschwert. Soziale Einrichtungen, Flüchtlingshilfen und Kirchenverbände weisen immer wieder darauf hin, dass eine starke Limitierung des Bargeldes den geflüchteten Menschen erschwert, eben dort einzukaufen, wo es günstig ist: auf Flohmärkten, der Fahrradwerkstatt, in Second-Hand- Läden und bei Kleinanzeigenverkäufen sind oft nur Barzahlungen möglich. Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW (hier abrufbar) senden lediglich sieben Prozent der Geflüchteten Geld aus Deutschland ins Ausland. Die Tendenz ist gemäß der Studie weiter abnehmend. Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt damit jeder empirischen Grundlage. Die bundesweite Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr dazu führte, dass der Bundestag über eine gesetzliche Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Bezahlkarte als mögliche Form der Leistungserbringung einführte, spiegelt damit nicht die Realität wider.Aus der Sicht von Bündnis 90/Die Grünen sollte in Kevelaer schon allein deswegen keine Bezahlkarte eingeführt werden. Es würde eine bürokratische Extra-Maßnahme geschafft werden, die Geld kostet und nicht zur Integration von zu uns Geflüchteten führt, sondern diese in ihrer Selbstbestimmtheit und Freizügigkeit weiter einschränkt und stigmatisiert. Grüne–Antrag Bezahlkarte OptOutRegelungHerunterladen